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Frage von Robin O. •

Frage an Walter Kolbow von Robin O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kolbow,

die angedachte Internetsperre droht, eine zensurtaugliche Infrastruktur zu erreichten. Der Erfolg, sowohl bei illegalen Inhalten im In- als auch im Ausland, ist fraglich. Die dänische Polizei hat bereits zugegeben, dass derartige Sperren unwirksam sind und auch in Australien wird überlegt, die Sperre wieder abzuschaffen.

Halten sie es trotz der Bedenken für gerechtfertigt, eine derartige Sperre einzuführen? Wenn ja, mit welchen Argumenten?

Robin Ohmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ohmann,

die von Ihnen geäußerte Befürchtung, das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ erleichtere die Einrichtung einer Infrastruktur zur Zensierung des Internets, ist uns bekannt. In der SPD-Bundestagsfraktion haben wir hierüber ausführlich diskutiert. Im Gesetzgebungsverfahren ist es uns dann gelungen, entscheidende Verbesserungen im Vergleich zum Ursprungsentwurf durchzusetzen.

So stellt der Grundsatz „Löschen vor Sperren“ nun sicher, dass eine Sperrung nur dann in Betracht kommt, wenn eine Verhinderung der Verbreitung der kinderpornografischen Inhalte durch Maßnahmen gegenüber dem Verantwortlichen nicht möglich oder nicht in angemessener Zeit Erfolg versprechend ist.

Wir haben außerdem den Wunsch nach mehr Transparenz aufgenommen und ein unabhängiges Expertengremium beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit etabliert, das berechtigt ist, die Sperrlisten jederzeit – und über die quartalsmäßigen Stichprobenkontrollen hinaus - einzusehen und zu überprüfen. Sollte die Mehrheit des Gremiums zu der Auffassung gekommen, dass die Voraussetzungen für die Sperrung nicht vorliegen, muss das BKA den entsprechenden Eintrag streichen.

Das Gesetz dient ausdrücklich ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten. Eine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern wird es nicht geben.

Die Geltungsdauer des Gesetzes ist bis zum 31.12.2012 befristet. Auf der Grundlage der nach zwei Jahren vorzunehmenden Evaluierung wird der Gesetzgeber in die Lage versetzt, zu prüfen und zu bewerten, ob die Maßnahme erfolgreich war, um endgültig zu entscheiden.

Zu bedenken ist auch, dass ohne gesetzliche Regelung die bereits abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern über Sperrmaßnahmen gültig blieben. Eben damit entstünde eine Infrastruktur, die im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung keinen hinreichenden Grundrechtsschutz und verfahrensrechtliche Sicherungen gewährt.

Für mich persönlich waren die Ausführungen der Medienexpertin Frau Dr. Kuhnen in der Anhörung ausschlaggebend. Sie hat auf ihr Buch über Kinderpornografie im Internet hingewiesen, in dem sie das Verhalten von Menschen schildert, die eine gewisse pädophile Neigung haben und über den Konsum von Kinderpornografie im Internet den Einstieg suchen. Zumindest einen Teil dieser Menschen können wir erreichen. Schon hieraus ergibt sich für mich eindeutig die Sinnhaftigkeit des Gesetzes.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Kolbow