Frage an Walter Kolbow von Bernhard Edler von L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Lieber Herr Kolbow,
ich gehe davon aus, dass Sie der nochmaligen Diätenerhöhung zustimmten. Darf ich erfahren, welche Beweggründe Sie dazu führte? Bei der letzten Erhöhung, Ende 2007, wurde ja festgelegt, dass die nächste Erhöhung erst 2010 erfolgen würde. Bedeutet das: "Was scheren mich die Beschlüsse des Vorjahres"?
Als Rentner betrachte ich die Begründung des Rückzuges der Erhöhung: "Die Erhöhung ist nicht vermittelbar" als eine persönliche Ohrfeige.
Gruß
Bernhard v. Lapp
Sehr geehrter Herr von Lapp,
die Mitglieder des Deutschen Bundestages haben die nicht einfache Aufgabe, ihre Gehälter selbst festzulegen. Das Bundesverfassungsgericht hat dies mit seinen Entscheidungen bestätigt und sowohl die Übertragung der Entscheidung über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an eine unabhängige Kommission als auch eine automatische Anpassung der Entschädigung ausgeschlossen. Es ist gewollt, dass wir uns der Diskussion in der Öffentlichkeit stellen.
Was ist angemessen für Abgeordnete, die zwischen 150.000 und 250.000 Bürger in ihrem Wahlkreis repräsentieren und vertreten sollen? Was ist angemessen für Abgeordnete, die die Auslandseinsätze deutscher Soldaten zu beschließen (Kosovo, Afghanistan) oder abzulehnen haben (Irak)? Was ist angemessen für Abgeordnete, die über die Zukunft unserer sozialen Sicherungssysteme zu entscheiden haben? Was ist angemessen für Abgeordnete, die zwischen Staatsverschuldung und Haushaltskonsolidierung zu entscheiden haben? Diese Fragen sind immer wieder neu zu beantworten.
2007 – Sie sprechen es an - hat der Bundestag eine Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung verabschiedet. Die Entschädigung der Abgeordneten soll sich hiernach an dem Gehalt anderer Amtsinhaber mit ähnlicher Verantwortung und Belastung orientieren. Als Richtgröße gelten die Bezüge von Bürgermeistern kleiner Städte und Gemeinden mit 50 bis 100 Tausend Einwohnern. Sie erhalten als kommunale Wahlbeamte auf Zeit eine Vergütung der Besoldungsgruppe B6. Als vergleichbar wurden auch die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht, etc.) angesehen, die bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Sie erhalten eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe R6. Zum Vergleich: der Würzburger Oberbürgermeister wird nach B8 vergütet, der Würzburger Landrat nach B7. Ein Unterabteilungsleiter eines Bundesministeriums ist in B6 besoldet.
Um die Abgeordnetenentschädigung auf diese Vergütung - das Niveau der Besoldungsgruppe B6 - anzuheben, wurde entschieden, die Entschädigung in zwei Schritten anzuheben: zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro. Das entspricht dem Stand von R6 im Jahr 2007.
Die aktuelle Diskussion entstand auf Grund der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst. Mit der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten steigt auch die Besoldung eines Bürgermeisters einer kleinen Stadt mit B6 bzw. die Besoldung eines einfachen Bundesrichters mit R6. Die inzwischen zurückgenommene Anpassung der Abgeordnetenentschädigung hätte dieses Ergebnis nachvollzogen.
Aus den genannten Gründen hätte ich die Pläne zur Diätenerhöhung mit getragen. Nun ist es aufgrund enormer Widerstände anders gekommen. Wie dies nun der nächste Grund für Anfeindungen sein kann, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Kolbow