Frage an Walter Kolbow von Bernd P. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Palmer,
die Senatskommission zur Bewertung gesundheitsgefährdender Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft hat schon 1998 Passivrauch als erwiesenermaßen humankanzerogenen Arbeitsstoff eingestuft. Einen Beleg hierzu und Fundstellen für weitere medizinische Untersuchungen finden Sie in der Begründung zum „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“, Bundestags-Drucksache 16/5049.
Ihre Zitate entnehmen Sie meiner Antwort auf eine Anfrage zum Thema „Inneres und Justiz“. Sie zitieren mich allerdings nicht vollständig.
Meine Aussage war: „Ich denke, dass wir mit diesem Schritt (gemeint ist das Nichtraucherschutzgesetz) … schon viel erreicht haben. Ein gesetzliches Vorgehen zum Schutz der Raucher vor der Tabakindustrie könnte ein nächster Schritt sein, den es gründlich zu prüfen gilt“. Ich habe hiermit eine Anregung des Fragestellers aufgenommen, ohne sie mir zu Eigen zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Kolbow