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Frage von Peter T. •

Frage an Walter Kolbow von Peter T. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Kolbow,

mit zunehmender Sorge verfolge ich die Entwicklungen im Bereich der Inneren Sicherheit. Immer mehr Maßnahmen werden von Bundesinnenminister Schäuble und anderen in die Politik gebracht und durchgesetzt.

Ich fühle mich persönlich durch die immer weitergehenden Freiheitseingriffe in eine unangenehme Lage gebracht, in der ich nicht beurteilen kann, wie frei das Leben in Deutschland künftig sein wird. Ich möchte nicht, dass irgendjemand befugt ist, verdachtsunabhängig meine Telekommunikationsdaten zu speichern, mich beim Verlassen meines Hauses neben der Bushaltestelle zu filmen und sämtlichen Datenverkehr, den ich am Internetknoten meines Internetanbieters produziere, nach irgendwelchen Kriterien zu durchsuchen! Ich will nicht, dass irgendjemand meine Wohnung überwachen und dabei sogar den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung abhören/filmen darf (vgl. 1. Artikel), nur weil ich eventuell Besuch von einem Terrorverdächtigen bekomme -- wovon ich vielleicht gar nichts weiß!

Lesen Sie bitte einmal nach:
1. http://www.sueddeutsche.de/,tt2m1/deutschland/artikel/457/169962/
2. http://www.heise.de/newsticker/Bericht-Verfassungsschutz-will-Internet-Knoten-abhoeren--/meldung/106404
3. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,548190,00.html

Wo sind wir gelandet? Wem nützt das?

Wie viele Leute sind in den vergangenen Jahren in Deutschland durch Terror zu Schaden gekommen?
Wie viele Leute sind in letzter Zeit in Deutschland durch innenpolitische Maßnahmen in Angst versetzt worden?

Ob ich tatsächlich überwacht werde oder nicht, ist unerheblich -- allein die Möglichkeit darf nicht sein. Ich weiß nicht, ob Sie mir glauben -- ich habe Angst um meine Freiheit, und Angst um unseren Staat! Wachen Sie auf -- und auch an andere Leser: Wachen Sie auf!

Ich bin ratlos und beinahe resigniert -- und gespannt auf Ihre Stellungnahme: Wie stehen Sie dem Thema gegenüber?

Mit freundlichen Grüßen nach Berlin.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Thomassen,

danke für Ihre Frage vom 20. April. Ihre Sorgen kann ich nachvollziehen. Im Bereich der inneren Sicherheit bewegen wir uns auf einem schmalen Grat zwischen dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger und dem Schutz unserer verfassungsrechtlich gewährleisteten Freiheitsrechte. In dieser Diskussion besteht auch innerhalb der Großen Koalition teilweise Diskussionsbedarf. Justizministerin Brigitte Zypries hat hierbei immer wieder betont, wie wichtig die Freiheitsrechte für unseren Demokratiebegriff sind.

Mit der Grundgesetzänderung zur sog.Föderalismusreform hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt erhalten. Mit dem in der Beratung befindlichen Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt soll das BKA die dafür erforderlichen Befugnisse erhalten. Vorgesehen ist, dass das BKA die gleichen Befugnisse erhalten soll, über die bereits jetzt die Polizeien der Länder verfügen. Hinzu kommen wird eine Befugnisnorm für die sog. Online-Durchsuchung, wobei vereinbart ist, dass hierzu die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 millimetergenau umgesetzt wird.

Im Bereich der Strafverfolgung muss demzufolge ein hinreichender Tatverdacht vorliegen, um tätig werden dürfen. Im Bereich der sog. Gefahrenabwehr tritt an die Stelle des hinreichenden Tatverdachts die auf Tatsachen beruhende hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts. Hier sind Maßnahmen grundsätzlich nur gegen Personen, von denen diese Gefahr ausgeht, möglich. Befugnisse zum Vorgehen gegen unbeteiligte Personen sind nicht vorgesehen und wären auch unzulässig. Die vorgesehenen heimlichen Ermittlungsmaßnahmen werden alle unter Richtervorbehalt stehen.

Die eingriffsintensiven und heimlichen Ermittlungsmaßnahmen sind dabei
an die folgenden, besonders hohen Eingriffsvoraussetzungen gebunden:

Wohnraumüberwachung: Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist.
Rasterfahndung: Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhalt im öffentlichen Interesse geboten ist. Online-Durchsuchung: Wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine (konkrete) Gefahr vorliegt für
1.) Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder
2.) solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.

Sie verweisen in Ihrer Mail insbesondere auf einen Artikel von Heribert Prantl vom 18.04.2008, mit dem er den zwischen BMI und BMJ abgestimmten Gesetzentwurf - zu Unrecht - massiv kritisiert. Verweisen möchte ich nur darauf, dass es nicht wie von Herrn Prantl behauptet möglich sein soll, zur "Vorbereitung eines Gefährdungsdelikts mit -Wanzen und Kameras zu operieren“. Voraussetzung einer Wohnraumüberwachung soll vielmehr eine Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhalt im öffentlichen Interesse geboten ist, sein. Eine Gefahr im Sinne des Gesetzes ist immer eine konkrete Gefahr.

Meine Fraktion und ich waren und sind stets darauf bedacht, die Werte unseres Gesellschaft nicht für ihren Schutz aufs Spiel zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Kolbow