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Frage von Dr. med. Joachim K. •

Frage an Walter Kolbow von Dr. med. Joachim K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr MdB Kolbow.

Sie gelten als toleranter Nichtraucher, das klingt sehr nett, aber:

Als Arzt (u.a. Hospizarzt) erlebe ich tagtäglich schweres Leid - Nikotinabhängigkeitsfogen.
Die kalten Zahlen heißen für unser Deutschand:
140.000 teils quälende Tode jedes Jahr (1).

Vielleicht weitere 14.000.000 deutsche Bürger sind chronisch durch den Tabakkonsum erkrankt sind.

Folgen der Nikotinsklaverei - eine g e m a c h t e Sucht:
* bis zu 600 suchtverstärkende Zusatzstoffe, undeklariert! (1)(2)
* gezielt Marketing und Schleichwerbung bis weit ins Kinderfernsehen,
in D mehr als doppelt so häufig als in anderen Ländern (3)
* gezielte Fehlinformation und Forschungsverfälschung (2)(4)
* Lobbyeinfluß beeinträchtigt die Arbeit der BZgA (5)

Dazu meine Fragen:

Können Sie jetzt die Zusammenfassung des deutschen Weltnichtrauchertages 2000 nach vollziehen?

"Die Tabakindustrie hat der öffentlichen Gesundheit den Krieg erklärt, denn eine Zigarette ist das einzige Konsumgut, das tötet, wenn es bestimmungsgemäß verwendet wird. Tabak ist eine stark abhängig machende Substanz. Die Tabakindustrie hat Wissenschaft, öffentliche Gesundheit und Politik unterwandert, um ihr Produkt, das Konsumenten abhängig macht, bevor es sie tötet, zu verkaufen. Die zur Verfügung stehenden Daten belegen, dass zwei Drittel der aktuellen Raucher im Alter von 10 bis 20 Jahren mit dem Rauchen begonnen haben. Eine Zigarette ist aber nicht etwa eine Papierhülse, in die Tabakblätter gerollt sind. Es ist im Gegenteil ein hochentwickeltes Produkt, das abhängig machen soll und letztlich tötet."

Raucher sind Opfer!
Wie könnte hier gesetzgeberisch Handhabe bewirkt werden?
Wie können Sie die deutsche Bevölkerung vor diesen Tabaktätern geschützen?

(1) DKFZ, Heidelberg
(2) Jura- und Wirtschafts- Prof. Michael Adams, Hamburg,
"Das Geschäft mit dem Tod" Zweitauseneins Verlag
(3) Bätzing-Studie, Drogenbeauftragte, BGM
(4) Deutsches Ärzteblatt 3/07: "Vom Teufel bezahlt ..."
(5) www.heise.de

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Kamp,

vielen Dank für Ihre Frage, die Sie aus Nordrhein-Westfalen kommend an mich richten.

Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2007 das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Bundestags-Drucksache 16/5049) verabschiedet. Dieses Gesetz gründet ausdrücklich auf der gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnis, das Passivrauchen für schwere Erkrankungen und Todesfälle ursächlich ist. Mit ihm wurde ein grundsätzliches Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln eingeführt. Einige Bundesgesetze wurden entsprechend angepasst, wie etwa das Jugendschutzgesetz.

In den Bundesländern gibt es inzwischen entsprechende Regelungen. Nähere Auskünfte hierzu geben Ihnen sicherlich die Landesregierung bzw. die zuständigen Landtagsabgeordneten.

Ich denke, dass wir mit diesem Schritt zum Schutz der Nichtraucher schon viel erreicht haben. Ein gesetzliches Vorgehen zum Schutz der Raucher vor der Tabakindustrie könnte ein nächster Schritt sein, den es gründlich zu prüfen gilt.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Kolbow