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Frage von Franz-Xaver K. •

Frage an Walter Kolbow von Franz-Xaver K. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Kolbow,

durch Zufall stiess ich heute auf folgenden Artikel im Angebot des Spiegel: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,522396,00.html [zur Reform des Sexualstrafrechts, Anm. d. Red.]

Der in diesem Artikel beschriebene Sachverhalt, hat mich so entsetzt, dass ich tatsaechlich den entsprechenden Entwurf nachschlug um sicherzugehen, dass hier keine Uebertreibung vorliegt ( http://dip.bundestag.de/btd/16/034/1603439.pdf ).

Es ergaben sich fuer mich foglende Frage:
Welche Gruende fuehren Sie an, einvernehmlichen Sex zwischen 17-jaehrigen zu kriminalisieren?

Nach der neuen Formulierung des Paragraphen macht JEDER sich strafbar, der eine sexuelle Handlung mit einem 17-jaehrigen Jugendlichen. In der Begruendung wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass es kein Mindestalter auf der Taeterseite gibt.
Im Klartext:
Wenn es zu einvernehmlichen Sex zwischen zwei Jugendlichen kommt, landen BEIDE auf der Anklagebank.

Leider konnte ich nach einstuendigem Studium der Gesetzesvorlage nur diesen einen Punkt verifizieren, jedoch scheint an den Ausfuehrungen des zitierten Spiegel-Berichts etwas wahres zu sein. Dies fuehrt mich zu weiteren Fragen:
1) Wie koennen Sie subjektive Tatbestaende ("aufreizende Posen", "scheinbar unter 18") verantworten?
2) Wie verhindern Sie die Kriminalisierung von Familienalben, die natuerlich auch leicht bis garnicht bekleidete Babies zeigen?
3) Empfinden Sie diese Vorlage nicht als einen sehr harten Eingriff in die Selbstbestimmung, da sie selbstbestimme sexuelle Handlungen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres legal nicht moeglich macht?

Das Argument der EU-Rahmenvorlage wurde schon im Spiegel-Artikel entkraeftet, also bitte ich Sie dieses ebensowenig vorzubringen wie den Hinweis auf den (hoffentlich) gesunden Menschenverstand des Richters. Denn ich persoenlich moechte nicht, dass das Leben meines Kindes vom ´goodwill´ eines Richters abhaengt, nur weil es sexuellen Handlungen nicht bis zur Volljaehrigkeit der Partners warten wollte.

Mit freundlichen Gruessen
Xaver Kober

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kober,

der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern ist in der Öffentlichkeit unter dem Begriff „Sexualstrafrecht“ breit diskutiert worden. Ich muss gestehen, dass sich mir die Empörung nicht ganz erschlossen hat. Was wohl auch daran liegt, dass in der Presse einiges falsch dargestellt wurde. So sollen sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen selbstverständlich grundsätzlich straflos bleiben. Dies gilt beispielsweise auch dann, wenn Jugendliche sich untereinander in der Hoffnung auf den Austausch von Zärtlichkeiten oder mehr ins Kino einladen.

Der Kriminalisierung einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs ist nicht Zweck des Gesetzentwurfs. Es ist auch absurd zu behaupten, dass dann beide auf der Anklagebank landen würden. Das ist nicht Inhalt des Gesetzentwurfs. Selbstverständlich soll eine selbstbestimmte Sexualität auch vor Erreichen des 18. Lebensjahrs möglich sein.

Mit dem Gesetzentwurf soll dem sexuellen Missbrauch von Jugendlichen und der Gefahr der Prostitution von Kindern und Jugendlichen begegnet werden. Dass dies ein ehrenwertes Anliegen ist, darüber sollte Einigkeit bestehen.

Der Gesetzgeber hat aber die Diskussion in der Öffentlichkeit aufgegriffen und beschlossen, das Gesetzgebungsverfahren zu strecken, um alle Einwände zu prüfen und die berechtigten zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Kolbow