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Frage von Wolfgang K. •

Frage an Walter Kolbow von Wolfgang K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kolbow,

die Benachteiligung für eingetragene Lebenspartnerschaften ist im Erbschaftssteuerrecht bislang massiv. Eingetragene Lebenspartnerschaften werden bei der Erbschaftsteuer wie Fremde behandelt. Sie fallen in die Steuerklasse III und unterliegen somit dem höchsten Steuersatz. Ihr allgemeiner Freibetrag beläuft sich nicht auf 307.000 Euro wie der für Ehegatten, sondern nur auf 5.200 Euro! Sie erhalten auch keinen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag, während Ehegatten ein solcher in Höhe von 256.000 Euro zusteht. Im Todesfall wird so gemeinsam geschaffenes und erarbeitetes Vermögen durch die Steuer zerschlagen.

Diese Benachteiligung wird sich durch die Erbschaftsteuerreform weiter verschlechtern, wenn Lebenspartner im Erbschaftsteuerrecht weiter wie Fremde behandelt werden. Bisher werden Eigentumswohnungen und Eigenheime nur mit 50 bis 60 % ihres Verkehrswertes bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt. In Zukunft müssen sie aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem vollen Verkehrswert angesetzt werden. Das hat eine Erhöhung der Erbschaftsteuer für Immobilien um 40 bis 50% zu Folge. Zum Ausgleich soll der allgemeine Freibetrag für Eheleute auf 400.000 oder sogar 500.000 Euro erhöht werden, damit das Familienheim weiterhin steuerfrei auf den überlebenden Ehegatten übertragen werden kann. Damit es dadurch nicht zu Steuerausfällen kommt, sollen gleichzeitig die Erbschaftsteuersätze erhöht werden. Das bedeutet für Lebenspartner eine weitere Verschlechterung. Die Benachteiligungen werden dazu führen, dass
viele hinterbliebene Lebenspartner ihre Eigenheim werden verkaufen müssen, wenn nicht auch bei ihnen die Freibeträge erhöht werden.

Ich möchte Sie nun fragen, ob sie sich für die Beendigung der Diskriminierung der Lebenspartner im Erbschaftssteuerecht einsetzen wollen?

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Keller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Keller,

ja, ich bin der Meinung, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft auch im Erbschaftsrecht zumindest besser gestellt werden sollte. Für erstrebenswert halte ich eine Gleichstellung mit der Ehe. Realistisch betrachtet wird dies allerdings kurzfristig voraussichtlich nicht realisierbar sein.

Wie Sie wahrscheinlich wissen, hat die SPD bereits bei der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft durch die damals von ihr geführte Bundesregierung deren steuerrechtliche Gleichstellung mit der Ehe geplant. Leider ließ sich dies wegen des Widerstandes der CDU/CSU und der FDP im Bundesrat nicht durchsetzen. Das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft hat sich (dennoch) seitdem in Gesetzgebung und Rechtsprechung gefestigt.

Die CDU und insbesondere die CSU halten aber an der Privilegierung der Ehe fest. Dies ist in der Plenardebatte vom 21. Juni 2007 deutlich geworden. Die Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktion haben sich durchgängig für eine Beibehaltung der Bevorzugung der Ehe - unter (durchaus widerlegbarer) Berufung auf Art. 6 GG und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2002 – ausgesprochen und deutlich gemacht, dass es ein Mehr an Gleichstellung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft mit ihnen nicht geben wird.

Da für die anstehende Reform des Erbschaftssteuerrechts die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, fürchte ich, dass eine Gleichstellung derzeit nicht durchsetzbar ist. Die Vertreter der SPD-Bundestagsfraktion werden sich bei den anstehenden politischen Abstimmungsgesprächen jedoch nachdrücklich für eine Besserstellung der Lebenspartner im Erbschafts- und Schenkungsfall einsetzen. In der bereits angesprochenen Plenardebatte haben sie sich deutlich für die Gleichbehandlung, eine gerechte Behandlung, ausgesprochen.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Kolbow