Frage an Walter Kolbow von Bernhard A. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
im Nachgang zu meinem Schreiben über die Steuererhöhung sende ich Ihnen einen Vorschlag, durch den die Verluste bei der Minderung der MWST für Arzneimittel auf 7 % ausgeglichen werden können.
Der Kampf dem Übergewicht unserer Kinder ist derzeit eines der gesundheitspolitischen Hauptthemen.
Deshalb fordern verantwortungsbewusste Politiker satte Steuer auf Schokolade.
Warum wird Naschlust durch eine ermäßigte Steuer versüßt, fragen Politiker. Sie wollen, dass beim Feldzug gegen die Fettleibigkeit auch der Fiskus mitredet.
In ihrem Kampf gegen Übergewicht wollen die Fachpolitiker die Mehrwertsteuer auf Fettes und Süßes von 7 auf 19 Prozent erhöhen. Die ernährungspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen, sagte der Bild am Sonntag: „Dass auf Naschzeug nur sieben Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden, ist nicht nachvollziehbar.“ Die Liste der unterschiedlichen Steuersätze auf Lebensmittel müsse dringend komplett überarbeitet werden.
Ähnlich äußerte sich auch SPD-Gesundheitsexpertin Elvira Drobinski-Weiß: „Ein ungesundes Essverhalten sollte auch finanziell unattraktiver gestaltet werden. Deswegen sollte für Knabberzeug und Süßigkeiten die volle Mehrwertsteuer gelten.“
Die Pläne stoßen auch in der FDP-Opposition auf Zustimmung. „Es gibt keinen Grund, warum für Trüffel und Gänsestopfleber die Steuerermäßigung gilt, und für Mineralwasser nicht“, zitiert das Blatt den ernährungspolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Goldmann.
Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie zu den Vorschlag stehen: Ausgleich der MWST-Verluste bei Arzneimitteln mit der Erhöhung der MWST bei Süssigkeiten.
mfg
B.A.
Sehr geehrter Herr Amling,
Sie haben gleich zwei Anfragen an mich gerichtet, die ich gemeinsam beantworten möchte.
Zunächst zur Mehrwertsteuer: Inhalt des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD war die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 %. Das war für uns nicht einfach, das Wahlergebnis hatte aber eine reine Umsetzung unseres Wahlprogramms leider nicht ermöglicht. Mit diesem Zugeständnis an die Union waren jedoch wichtige Verhandlungserfolge im Bereich der Steuerpolitik, der Arbeitnehmerrechte und in vielen anderen Politikbereichen verbunden. So konnten wir eine Verschiebung der Erhöhung auf 2007 erreichen, um die Möglichkeit zu schaffen, die Konjunktur zunächst soweit anzukurbeln, dass die schädlichen Auswirkungen einer Mehrwertsteuererhöhung weniger zum tragen kommen. Entsprechende Rahmenbedingungen wurden mit dem Impulsprogramm (25 Mrd. Euro in vier Jahren) geschaffen. Die befürchteten Auswirkungen auf das Handwerk werden durch die Möglichkeit kompensiert, Handwerkerrechnungen anteilig auf die Steuerschuld anzurechnen. Der ermäßigte Steuersatz auf Lebensmittel, Personennahverkehr, Bücher und Zeitungen blieb bei 7 %.
Der ermäßigte Steuersatz für fast alle Nahrungsmittel – ausgenommen sind die meisten Getränke – beruht auf einer Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers bei der Einführung des Mehrwertsteuersystems zum 1.1.1968, der sozialpolitische Erwägungen zugrunde lagen. In der Tat sprechen gute Gründe heute dafür, ungesunde Nahrungsmittel finanziell unattraktiver und gesunde attraktiver zu machen. Es erscheint wenig nachvollziehbar, dass Süßwaren und Knabberartikel dem ermäßigten Steuersatz, Mineralwasser hingegen der vollen Mehrwertsteuer unterliegen. In meiner Fraktion gibt es deshalb bereits Überlegungen, wie dieses Ungleichgewicht im System behoben werden könnte. Diese Prüfungen stoßen allerdings beim Ausgleich innerhalb der Besteuerung von Lebensmitteln schnell an die Grenzen der Praktikabilität.
Die Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes für Arzneimittel wurde bereits von verschiedenen Seiten ins Gespräch gebracht. Dies würde aber auch bedeuten, dass die bisherige Steuerermäßigung in anderen Bereichen aufgegeben werden müsste. Die Widerstände hiergegen sind natürlich groß. Argumentiert wird vor allem mit dem Verlust von zahlreichen Arbeitsplätzen im 6-stelligen Bereich. Politisch ist die Neuordnung der ermäßigten Mehrwertsteuersätze derzeit nicht durchsetzbar. Auch das Bundesgesundheitsministerium lehnt die Einbeziehung von Medikamenten wegen der Befürchtung, die Steuerermäßigung käme nicht den Krankenkassen, sondern den Pharmakonzernen zugute, ab.
Abschließend noch eine kurze Bemerkung zur Kritik an den Zuzahlungsregelungen für Medikamente im Zuge der Gesundheitsreform: Die Zuzahlung auf Medikamente ist für alle Versicherten auf 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken auf 1 % ihrer Einnahmen begrenzt. Diese Beschränkung soll unzumutbare Belastungen ausschließen. Übrigens stehen den vermeintlichen Verschlechterungen in der Gesundheitspolitik auch Verbesserungen, etwa bei der Behandlungen schwerer und seltener Krankheiten, Rehabilitationsmaßnahmen und der häuslichen Krankenpflege, aber auch in vielen anderen Bereichen gegenüber.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Kolbow