Frage an Walter Kolbow von Christoph M. bezüglich Familie
Sehr geerhter Herr Kolbow,
Sie schreiben:
"...zumal sich eine Stellungnahme zu Aussagen wie: „Ich wünsche keinem Vater das Bewusstsein, dass der Umgang mit seinen Kindern in den Händen der Mutter ist“ aus meiner Sicht erübrigt."
Hier stellt sich mir die Frage wieso sich eine Stellungnahme zu dieser Aussage erübrigt? Die Erfahrung, die in der von Ihnen anscheinend nicht für voll genommenen Aussage beschrieben wird, mußte ich -wie tausende andere Väter- machen.
Ohne Angaben von Gründen werden Kinder ihren Vätern entzogen. KindesentführerInnen -das dt. Recht nennt sie KindesentzieherInnen, das hört sich irgendwie freundlicher an- müssen noch nicht mal Gründe für ihre Tat angeben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die BRD regelmäßig wegen der Verletzung von Menschenrechten von Vätern.
Und diese Realitäten wischen Sie einfach beiseite?
Nachdem ich mit dem deutschen Familienrecht meine Erfahrungen sammeln mußte, steht für mich fest: In diesem Land werde ich kein weiteres Kind mehr zeugen. Und ich kann jedem Mann nur raten ebenfalls keine Kinder (mehr) in die Welt zu setzen, da er sich der Gefahr aussetzt, daß diese Kinder als Druckmittel gegen ihn mißbraucht werden, er sie durch einen Konflikt mit der Mutter wahrscheinlich für immer verliert. Dafür muß er sogar noch die Täterin hoch allimentieren, zur Not soweit, daß ihm Dank sogenanntem "fiktiven Einkommen" nichtmal mehr der Sozialhilfesatz übrig bleibt.
Es wird viel über die Kinderarmut in diesem Land geklagt. Sind Sie schon mal auf die Idee gekommen, daß die Kinderarmut auch darin begründet sein könnte, daß immer mehr Männer (potentielle Väter) nicht mehr bereit sind sich diesem Risiko auszusetzen? Nachdem ich erfahren mußte was es bedeutet sein Kind schuldlos zu verlieren werde dieses Risiko jedenfalls nicht mehr eingehen!
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Maass
Sehr geehrter Herr Maass,
eine Stellungnahme zu der von Ihnen zitierten Aussage erübrigt sich meines Erachtens, weil sie unterstellt, dass Mütter immer gegen die Väter handeln und auch die Kinder in diesem Sinne instrumentalisieren. Eine solche Unterstellung kann genauso wenig allgemeine Richtigkeit beanspruchen, wie die Annahme, für das Wohl eines Kindes sei es grundsätzlich das Beste, bei der Mutter zu sein.
Dennoch, Ihre schlechten Erfahrungen teilen Sie mit vielen Männern. Das möchte ich nicht leugnen. Viele Gerichte entscheiden auch heute noch aufgrund überkommener Rollenvorstellungen. Die Gesetzeslage hat sich aber in den vergangenen Jahren erheblich geändert.
Ich möchte zwei Beispiele nennen:
So gilt seit 1998 der Grundsatz, dass auch nach einer Trennung das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt wird. Unverheiratete Väter, deren Kinder vor dem Stichtag geboren wurden, haben dank einer Übergangsregelung die Möglichkeit, ihren Anspruch auf ein gemeinsames Sorgerecht gerichtlich durchzusetzen.
Auch im Unterhaltsrecht sollen künftig die Interessen der Kinder im Vordergrund stehen. Ein Gesetzentwurf der SPD-geführten Bundesregierung sieht vor, dass die Rangfolge der Unterhaltsansprüche geändert wird. Diese soll künftig konsequent auf das Kindeswohl ausgerichtet sein. Der Kindesunterhalt soll deshalb Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen haben. Die Unterhaltsansprüche werden demgegenüber nachrangig befriedigt. Für schutzwürdig, wenn auch nachrangig, halten wir aber auch Ehegatten bei langer Ehedauer, da hier über viele Jahre Vertrauen in die eheliche Solidarität gewachsen ist. Diese werden sich künftig ebenso im zweiten Rang befinden, wie Kinder betreuende Elternteile.
Die Neuregelung bringt im Interesse der Kinder mehr Verteilungsgerechtigkeit im Mangelfall und führt zu mehr Eigenverantwortung der Ehegatten nach der Ehe. Die Vorschriften sollen auch für „Altfälle“ gelten, soweit es den Betroffenen unter Berücksichtigung ihres Vertrauens in die alte Rechtslage zuzumuten ist.
Die beteiligen Verbände, der Bundesgerichtshof und die Bundesländer haben fast einhellig positiv auf die Reformvorschläge reagiert. Wir hoffen deshalb, dass das Änderungsgesetz wie geplant Anfang 2006 in Kraft treten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Kolbow