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Frage von Johannes B. •

Frage an Walter Kolbow von Johannes B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kolbow,

mit Entsetzen verfolge ich im Moment die Debatte um den Gesetzesentwurf "zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen". Mit Entsetzen, weil jegliche vorgebrachten Argumente für ein solches Vorhaben entweder nicht der Realität entsprechen, oder jene problemlos von Fachleuten widerlegt werden können. Mit Entsetzen, weil von Seiten der Befürworter, CDU/CSU und SPD, also der Regierung, die sachlich richtigen Gegenargumente einfach durch emotionale, populistische und aktionistische Parolen schlichtweg ignoriert bzw. als unzulänglich abgewunken werden.

Durch die Beschließung dieses Gesetzes würde ein maßgeblicher und fundamentaler Eingriff in die Grundrechte eines jeden Menschen (Meinungs- und Informationsfreiheit) sowie die Einführung von Zensur im Internet stattfinden.

Ich möchte auf 2 spezielle Punkte eingehen (zu mehr reicht der Platz leider nicht), die mir sehr am Herzen liegen:

1.) Das BKA erstellt täglich Filterlisten, die an die Provider weiterleitet werden, welche die angegebenen Seiten für den Zugriff sperren. Das Prinzip der Gewaltenteilung wird somit verletzt, da es kein Kontrollorgan gibt, welches jene Listen auf ihre Rechtmäßigkeit und Korrektheit überprüft. Nur das BKA allein hat die Aufsicht, Einsicht und Kontrolle über jene Listen. Dies ist eindeutig rechtswidrig!

2.) Eine sogenannte Stopp-Seite erscheint, sollte ein Internetnutzer, beabsichtigt oder nicht, auf eine solche gesperrte Seite gelangen. Allerdings wird schon allein der Zugriffsversuch durch die Speicherung der IP-Adresse vom BKA mitprotokolliert. Das heißt, die Frage, ob man beabsichtigt oder unbeabsichtigt auf die Seite gerät, ist vollkommen belanglos, da man durch die Speicherung und darauffolgende Ermittlung unter Generalverdacht gestellt wird. Die Unschuldsvermutung wird somit abgeschafft. Dies ist ebenfalls eindeutig rechtswidrig!

Wie gedenken Sie zu dem Gesetzesentwurf zu entscheiden?

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Bohnet

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bohnet,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bedenken gegen den Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen – wie sie auch von Ihnen vertreten werden - sind der SPD-Bundestagsfraktion bekannt. Wir haben sie in unseren Foren intensiv diskutiert.

Der SPD-Bundestagsfraktion war bereits zu Beginn dieser Diskussion bewusst, dass wir uns im Spannungsfeld zwischen dem notwendigen Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und den hierdurch betroffenen Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger bewegen. Deshalb haben wir stets deutlich gemacht, dass wir für eine entsprechende Internetsperre eine gesetzliche Grundlage für erforderlich halten, um rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen zu können. Wie Sie wissen, hat es ja vor kurzem vertragliche Vereinbarungen mit großen Internetprovidern gegeben, die jedoch rechtlichen Zweifeln unterliegen.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Wir wissen, dass versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Entscheidend ist es aber aus unserer Sicht, die Hemmschwelle zu erhöhen. Dem dient neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine Stoppseite mit entsprechenden Informationen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat durchgesetzt, dass es zum Gesetzentwurf am 27. Mai eine Anhörung des Wirtschaftsausschusses geben wird. Wir gewährleisten so, dass offene inhaltliche und rechtliche Fragen in einem transparenten parlamentarischen Verfahren erörtert werden. Damit können wir auch die in Teilen der Internet-Community aufgeworfenen Kritikpunkte, die ihren Ausdruck in einer stark beachteten E-Petition gefunden haben, angemessen einbeziehen und erörtern. Die Ergebnisse der Anhörung werden im Gesetzentwurf dann angemessen zu berücksichtigen sein.

Wir möchten sowohl das Thema Kinderpornographie als auch das freie Internet mit der gebotenen Sensibilität behandeln. Der wichtige Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich nicht ausschließen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir insbesondere prüfen, an welchen Stellen der Gesetzentwurf in datenschutzrechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht verbessert werden kann.

Eins ist allerdings klar: Es sind Schritte erforderlich, um Kinderpornographie effektiv zu bekämpfen. Die SPD-Fraktion hat dazu mit einem Anfang Mai beschlossenen 10-Punkte-Plan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung ein umfassendes Konzept mit weiteren konkreten Maßnahmen vorgelegt.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Kolbow