Frage an Walter Heiler von Ingrid O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Heiler,
wie stehen Sie zu dem Thema Multifunktions-TV/-Geräte = Nutzer des ö.-r. Rundfunks?
Die Begründung mit dem Verbreitungsgrad von Rundfunkgeräten im Haushalt, stammt aus einer Zeit, mit fast ausschließlich öffentlich-rechtlichen Programmangeboten. Diese Begründung ist heute längst überholt, weil große Teile der Bevölkerung sich jetzt unterschiedlich informieren und auf bestimmte Quellen zugunsten anderer verzichten oder bewusst Quellen meiden.
Die mobile Nutzung wird in den meisten Fällen nicht für öffentlich-rechtliche Inhalte verwendet. Durch die Zunahme der nicht ö.-r. Angebote verringert sich prozentual die Nutzung der überdimensionierten 90 öffentlich-rechtlichen Programme für täglich 21 Mio. €.
Damit aber werden die Gruppen der Wohnungsinhaber, die nur Privat-Radio-Hörer, nur Privat-/ Pay-TV/Auslandssender Zuschauer sind, die das TV Gerät als Bildschirm für DVD-, Blu-ray, YouTube, … Filme/Spiele/Fotos und anderes nutzen, Personen die Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und ö.-r. freies Internet zur Information nutzen und die keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben oder diesen ablehnen in einen sachfremden Topf "Nutzer des ö.-r. Rundfunks" geworfen. Die freiheitliche Selbstbestimmung durch nicht abgerufene ö.-r. Fernsehprogramme Geld einzusparen wird jedem genommen und die freiheitliche Selbstbestimmung, Handlungsfreiheit, Eigentum (Geld) und Würde verletzt.
Die fehlende Sachgerechtigkeit wird daneben noch dadurch unterstrichen, dass die Schaffung eines Abgabentatbestands, der namentlich wegen des Verbreitungsgrads mobiler Empfangsgeräte an das Innehaben einer immobilen Wohnung anknüpft, ohnedies unheilbar widersprüchlich ist.
Mit freundlichen Grüssen
Ingrid Obhof