Frage an Walter Heiler von Günter K. bezüglich Gesundheit
4077 Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 19 Jahren mit Wohnsitz in B-W mussten im Jahr 2009 wegen einer alkoholbedingten Erkrankung vollstationär versorgt werden. Die Zahl hat sich gegenüber 2001 (=1805) mehr als verdoppelt. Nach wie vor liegt das kritische Alter bei ca. 16 Jahren. Mit 14 setzt das eigentliche Einstiegsalter ein. Seit 2007 weisen die weiblichen Jugendlichen ähnlich hohe und zum Teil höhere Fallzahlen auf als ihre männlichen Altergenossen.
Fragen:
Stimmt es, dass nach alkoholbedingten Krankenhausbehandlungen keinerlei finanzielle Rückforderungen oder Zuzahlungen von den jeweilige Person oder deren Eltern verlangt wird und die Kosten damit von der Gemeinschaft der Versicherten getragen werden?
Nach meinem Kenntnisstand gibt es bei privaten Krankenkassen eine sog. "Alkoholklausel". Hier werden aber nur die Kosten abgedeckt, die durch unmittelbare Folgen eines Unfalls durch Alkoholmissbrauch verbunden sind. Bei den gesetzliche Krankenkassen ist es so, dass diese die Kosten für Rettungseinsätze und Behandlungen in Folge einer durch Alkohol eingetreten Bewusstseinsstörung zahlen (Alkoholintoxikation). Wenn ich es richtig weiß, können die Kosten dann dem Patienten auferlegt werden, wenn es sich "lediglich" um einen Alkoholrausch ohne Vergiftungserscheinungen handelt.
Da es sich hier mehr um eine juristische Frage handelt, übernehme ich für die Richtigkeit meiner Antwort selbstverständlich keine Gewähr.
Mit freundlichen Grüßen aus Waghäusel
Walter Heiler MdL