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Frage von Bernhard S. •

Frage an Walter Heiler von Bernhard S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Heiler,

ich wende mich mit meiner Frage an Sie als SPD-Abgeordneten aus dem Landkreis Karlsruhe.

Angenommen bei der Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz stimmt eine Mehrheit der Abstimmenden mit Ja, das Quorum von einem Drittel der Stimmberechtigten wird jedoch verfehlt. Würden Sie und Ihre Fraktionskollegen dann dem Gesetz zustimmen, wenn es erneut in den Landtag eingebracht würde?

Im Falle des hier angenommenen Ausgangs der Volksabstimmung ließe sich auf diese Weise dem Willen der Bevölkerungsmehrheit noch gerecht werden.

Der Hintergrund dieser Frage ist, dass ihre Partei ja das bestehende Zustimmungsquorum bei Volksabstimmungen mit Recht als undemokratisch ablehnt und auch schon den – leider gescheiterten – Versuch unternommen hat, es durch eine Verfassungsänderung zumindest herabzusetzen.

Nur weil es in der öffentlichen Debatte derzeit etwas Verwirrung in diesem Punkt gibt, weise ich noch darauf hin, dass es selbstverständlich ebenso legitim wie verfassungsgemäß ist, eine zu einem früheren Zeitpunkt vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage erneut in den Landtag einzubringen und zu beschließen, wenn man zwischenzeitlich neue Erkenntnisse gewonnen hat. Die neue Erkenntnis würde in dem angenommenen Fall darin bestehen, dass eine Mehrheit im Volk die Inkraftsetzung des Gesetzes befürwortet.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort ausstehend von Walter Heiler
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