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Walter Altvater
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Frage von Klaus M. •

Frage an Walter Altvater von Klaus M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Altvater,

Sport- und Privatpiloten müssen sich seit Inkrafttreten des sogenannten Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) "freiwillig" - durch eigenen Antrag - einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) unterziehen.

Sind Sie der Meinung, dass ein solch unglaublicher Generalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Gruppe von Bürgern angemessen ist?
Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern?
Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt?
Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?

Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben ?

Was ist eine freiheitliche Demokratie noch wert, wenn sie so mit ihren Minderheiten umgeht?

Wie stehen Sie zu dieser Entwicklung im Orwellschen Sinne?

Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für die Abschaffung dieses unseligen Gesetzes einsetzen ?

Welche Antworten auf diese Fragen kann ich unseren Vereinsmitgliedern geben ?

Nicht einmal die USA überprüfen auf solche entwürdigende Weise ihre Privatpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz! Wir würden Sie gerne auch mal zu einem kleinen Rundflug bei uns einladen, damit Sie sich persönlich davon überzeugen können, dass wir keine berechtigt verdächtige Kamikazeterroristen sind.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüssen

Klaus Melchinger

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Hallo Herr Melchinger,
zunächst mal vielen Dank für die freundliche Einladung, verbunden mit einer Entschuldigung dafür, dass meine Antwort gedauert hat. Es ist halt so: Über manches weiss ich Bescheid, von anderen Dingen habe ich keine Ahnung.
Aber zum Glück gibt´s ja dann andere, Anna Lührmann, Bundestagsabgeordnete der Grünen, schrieb auf eine ähnlich Frage eines Sportfliegerkollegen folgendes:
" Sehr geehrter Herr Velten,

Nach den Anschlägen des 11. September 2001 wurde weltweit über neue Maßnahmen für mehr Luftsicherheit diskutiert. Das deutsche Luftsicherheitsgesetz setzt die EU-Verordnung für mehr Sicherheit in der Zivilluftfahrt um. Der Luftzwischenfall in Frankfurt und der absichtliche Absturz vor dem Reichstag in Berlin haben deutlich gemacht,
Kleinflugzeuge können ein Bedrohungs- und Gefährdungspotential darstellen. Die Innenministerkonferenz ist im Mai 2003 zu dem Ergebnis gekommen: Der Luftverkehr unterliegt gegenüber anderen Verkehrsträgern einer besonderen Gefährdung. Durch die Nutzung eines Kleinflugzeuges als Tatwaffe können massive Schäden angerichtet werden, wenn diese z. B. mit Sprengstoff beladen werden. Es ist die Verantwortung des Staates die Bevölkerung vor Gefahren zu schützen. Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung
halten wir für erforderlich. Wir teilen aber Ihre Auffassung, dass die Regelungen im Luftsicherheitsgesetz zu bürokratisch sind. In den Verhandlungen hatten wir uns dafür eingesetzt, die Zuverlässigkeitsüberprüfung wie in der EU-Verordnung vorgesehen, alle 5
Jahre zu wiederholen. Eine jährliche Überprüfung ist übertrieben und für die Betroffenen mit nicht verhältnismäßigen Kosten verbunden.

Wir werden uns hier erneut für erträgliche und vermittelbare Regelungen einsetzen. Durch die vorgezogene Bundestagswahl wurden die Verhandlungen hierüber unterbrochen.

Piloten sind nicht die einzigen Betroffenen. Zuverlässigkeitsüberprüfungen gab es bereits vor Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes für Personen, die in sicherheitsrelevanten
Bereichen arbeiteten (z.B. Kernkraftwerke). Diejenigen Personen, die in beruflichem Zusammenhang regelmäßig in den sicherheits­relevanten Bereichen der Verkehrsflughäfen tätig waren, z.B. Personal der Flughafen­betreiber und Luftfahrt­unternehmen, sowie die Mitarbeiter der Flugsicherung, die einen Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs
haben, müssen sich einer regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Auch Hobbypiloten haben Zutritt zu den relevanten Sicherheitsbereichen und sind deshalb in die Überprüfung einzubeziehen. Auch wir sehen, dass Zuverlässigkeitsprüfungen kein Allheilmittel gegen Bedrohungen sind, aber auf sie zu verzichten wäre leichtfertig.
Natürlich ist es bedauerlich, dass sich viele rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger, die sich nie etwas haben zuschulden kommen lassen, diesem Verfahren unterziehen müssen. Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus hat zu einer Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen geführt. Wir setzen uns dafür ein, dass das, was erforderlich ist,
verhältnismäßig angewandt wird. Die Bürgerinnen und Bürger bitten wir um Verständnis und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüssen

Anna Lührmann"

Soweit Frau Lührmann, falls von Ihrer Seite, Herr Melchinger, noch Fragen offen geblieben sind, melden Sie sich bitte.

Gruss
Walter Altvater