Frage an Walter Altherr von Doris & Horst E. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Guten Tag, Herr Dr. Altherr,
Die wiedervereinigte Bundesrepublik Deutschland hat mit dem Abschluss des sog. Zwei+Vier-Vertrages am 12.09.1990 ihre volle Souveränität zurückerhalten. Bis zu diesem Zeitpunkt waren beide Teile Deutschlands verpflichtet, den Aufenthalt von Truppen der Siegermächte auf ihren Territorien zu dulden. Diese Verpflichtung ist durch den o.g. Vertrag erloschen. Die damalige Sowjetunion hat ihre Soldaten deshalb auch aus dem Gebiet der ehemaligen DDR abgezogen. Durch Notenwechsel hat die Bundesregierung den westlichen Vertragspartnern, also auch den USA, gestattet, ihre Soldaten weiterhin in den alten Bundesländern zu belassen. Aber dieser Aufenthaltsvertrag kann mit einer Frist von nur zwei Jahren jederzeit von der Bundesregierung gekündigt werden.
Das hohe Flugaufkommen von der ABRam dient der Versorgung der Kriegsschauplätze in Afghanistan und vor allem im Irak. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BverwG 2 WD 12.04) wird durch die Zulassung solcher Flüge gegen unser Grundgesetz (Art. 26) verstoßen, weil völkerrechtswidrige Angriffskriege nicht von unserem Boden aus geführt werden dürfen.
Die Bundesregierung müsste diese Flüge sofort verbieten. Die Bevölkerung leidet unter den Lärm- und Schadstoffemisionen. Was tut Ihre Partei für die Bevölkerung statt blinde Gefolgschaft für die US-Militärs zu leisten?
Mfg
Doris und Horst Emrich