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Frage von Alex L. •

Wird in Zukunft der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis (außerhalb des Straßenverkehrs) weiterhin zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen?

Laut der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14) ist Personen die (abseits des Straßenverkehrs!) Cannabis und Alkohol mischen grundsätzlich die Fahrerlaubnis zu entziehen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage. 

Derzeit lassen wir alle Fragen im Zusammenhang mit Cannabis prüfen und dem Deutschen Bundestag, anhand der Empfehlung des Expertenrates, eine Entscheidungshilfe unterbreiten.

Mit besten Grüßen

Dr. Volker Wissing 

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