Frage von Hendrik F. • 29.09.2024
Wie verhält sich Ihre Förderung der Digitalisierung mittels Ausschluß von Menschen ohne Smartphone (Ticketkauf) zu Vorgaben im Sinne von Gleichberechtigung, Diskriminierungsverboten usw.?
Verkehrsbetriebe wie der BRB begründen ihre nur noch per Smartphone erhältlichen Tickets mit "Die Bundesregierung hat für das Deutschlandticket die Ausgabe in digitaler Form beschlossen." Dies macht ua. für Kinder die Nutzung eines Smartphones nötig (zB. Schulweg), auch wenn die Eltern pädagogische/erzieherische Vorbehalte oder geringe Finanzmittel haben. Darüber hinaus sind in Deutschland ca. 5% Menschen unter 50 Jahren ohne Smartphone, bei den über 60jährigen sind es rund 30% ohne Handy. Dies ist kein verschwindend geringer Bevölkerungsanteil.
Antwort ausstehend von Volker Wissing parteilos