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Volker Wissing
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Frage von Deborah H. •

Wie stehen Sie als Verkehrsminister, Liberaler und EU-Bürger zu einer Reform der MPU-Regelung in Deutschland?

Sehr geehrter Herr Wissing,

in der EU sind wir in Deutschland die Einzigen, die Menschen die generell wegen Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenkonsums (nichtmal zwingend im Zusammenhang mit d. Verkehr) nur einmalig auffallen, die MPU zur Auflage zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Andere Staaten kommen mit deutlich weniger hohen Hürden als Instrument aus. Geringverdienern und ALG/Sozialhilfeempfängern werden durch die damit verbundenen Kosten (Abstinenznachweis über 12 Monate:2.000€/ TÜV; Gebühren für die MPU zwischen 500 €-1.000 €) faktisch ausgeschlossen. Hinzu kommt, dass es auch noch eine Durchfallquote von ca. 50% -trotz vorhandenen Abstinenznachweis- gibt. Die Gutachter legen derart hohe Anforderungen an die Prüflinge, dass alleine Depressionen und Antidepressiv Einnahme zum Nichtbestehen führen. Durch diese Praxis hat sich sogar ein Markt für MPU-Vorbereitung etabliert. Da kostet auch wieder. Für jeden Versuch müssen wieder die Gebühren bezahlt werden.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Durchführung der MPU und die Erstellung des Gutachtens erfolgt nach verbindlich festgelegten Grundsätzen. Grundlage für die Beurteilung sind dabei beispielsweise die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen, die unter Beteiligung der etwaiger Fachgesellschaften, stetig an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst werden. Die Träger der Begutachtungsstellen für Fahreignung und ihre Begutachtungsstellen benötigen eine amtliche Anerkennung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde. Die Anerkennung ist unter anderem dann zu widerrufen, wenn die medizinisch-psychologische Begutachtung wiederholt nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. 

Hinsichtlich der Kosten einer MPU gilt, dass von demjenigen, der ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr führt und sich dadurch von vornherein den Pflichten und Kosten dieser Verkehrsart unterwirft, grundsätzlich auch die (rechtzeitige) Aufbringung der Mittel für die Beibringung eines Gutachtens erwartet wird und dies ihm auch zugemutet werden kann. In besonders gelagerten Fällen hält die Rechtsprechung ausnahmsweise auch eine staatliche Kostenübernahme für gerechtfertigt. Gerne einige Zahlen: Von den begutachteten Personen waren 57 Prozent „geeignet“ und rund 38 Prozent ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Weitere rund 4 Prozent erhielten die Empfehlung zur Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung.

Mit besten Grüßen

Dr. Volker Wissing

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