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Volker Wissing
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Frage von Alexander S. •

Warum wollen Sie keine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf deutschen Straßen? Was passiert, wenn noch mehr Menschen mit 400 km/h über die Autobahn rasen werden?

Täglich hören und sehen wir immer mehr Unfälle, die aufgrund überhöhter Geschwindigkeit entstanden sind. Erschreckend genug sind die Ergebnisse von durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen, die trotz Mitteilungen im Radio mit genauestem Standort, täglich zu einer hohen Anzahl von berechtigten Führerscheinverlusten führen. Der Hammer kam heute in den Medien: Ein Russe soll mit über 400 Km/h auf der A2 unterwegs gewesen sein und hat dieses Video sogar veröffentlicht. Jetzt überlegt man, ob man dem Fahrer des Pkw wegen eines illegalen Rennens anzeigen kann. Ist das ihr Ernst? Der Mann kann doch über 400 km/h fahren, das sagt zumindest das Verkehrsrecht. Aber aufgrund der Nichteinführung einer generellen Geschwindigkeitsbeschränkung hat der deutsche Staat hier halt keine Handlungsmöglichkeiten. Was machen Sie wenn diese Beispiel Schule macht? Warum wollen Sie keine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf deutschen Autobahnen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Als Bundesregierung haben wir uns auf wirksamere Maßnahmen zur CO2-Reduktion verständigt, welche wir bereits umsetzen oder angehen werden. Insgesamt muss unser Anliegen sein, Verkehre künftig besser steuern zu können. Dazu benötigen wir gute Mobilitätsdaten. Zum einen ist das eine Voraussetzungen Richtung multimodalen Verkehr, besseren Verkehrsfluss und vielfältige Angebote, die Auswahl und Zuschnitt für persönliche Bedürfnisse berücksichtigen. Zum anderen können zukünftig intelligente Geschwindigkeitsanpassungen in Echtzeit vorgenommen werden, die angepasst und automatisiert auf das Verkehrsaufkommen oder die Wetterverhältnisse reagieren können.

Übrigens erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Heißt: Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird, wie Sie der Straßenverkehrs-Ordnung einleitend entnehmen können.

Mit besten Grüßen

Dr. Volker Wissing

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