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Volker Wissing
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Frage von Peter J. •

Warum wird seitens der Führerschein Behörden nur 3 Monate Zeit gegeben um ein Medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen?

Es wird nur 3 Monate Zeit gegeben das Medizinisch-psychologische Gutachten vorzulegen, obwohl die Führerschein Behörde weiß das es dafür, in meinem Fall, einen 6 Monatigen Abstinenznachweis erfordert. Der Führerschein wird mir also nach 3 Monaten entzogen bis ich das Gutachten vorlegen kann. In der Zeit habe ich keinen Führerschein und mein Arbeitgeber wird mir, weil ich keine andere Möglichkeit habe zur Arbeit zu kommen, fristlos kündigen. Ich kann auch keine 3 Monate Urlaub nehmen. Ich bin ja gewillt mich und mein Verhalten zu ändern, sehe meine Fehler ein die ich begangen habe. Nehme an verschiedenen Seminaren, psychologischen Programmen und Abstinenzprogrammen teil. Ich möchte mich "resozialisieren", doch ohne Job und 3 Monatiger sperre beim Arbeitsamt ist das eine nicht zu stemmende Aufgabe.

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr J.

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Der Abstinenznachweis liegt in der Regel bei zwölf Monaten. In Ausnahmefällen bei sechs Monaten. Dieser Nachweis soll klären, ob während eines bestimmten Zeitraums kein Alkohol oder keine Drogen konsumiert wurden. Die Umstände Ihres Falls kann ich im Einzelnen nicht beurteilen. Fragen und Antworten sowie Beratungsmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/U1-MPU/MPU_node.html. Im Zweifel haben Sie auch immer die Möglichkeit einer Rechtsberatung. 

Mit besten Grüßen

Dr. Volker Wissing

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