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Volker Wissing
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Frage von Florian M. •

Warum stellen Sie sich gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung in Sachen Tempolimit? Ist das Ihr Verständnis von Demokratie?

Laut Umfragen ist eine Mehrheit für ein Tempolimit von 130km/h. Minderheitenschutz für Raser kann ja kein Argument sein.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage.

SPD, Grüne und FDP haben sich darauf geeinigt, weder ein Tempolimit noch ein allgemeines Fahrverbot einzuführen. Wir haben uns stattdessen auf wirksamere Maßnahmen zur CO2-Reduktion verständigt und die setzen wir um. Der CO2-neutrale Antrieb im Personen- und im Güterverkehr ist der wirklich große Wurf, mit dem wir Klimaneutralität erreichen können. Deswegen investiert die Bundesregierung kräftig in den Aufbau einer Ladeinfrastruktur und ein flächendeckendes Schnelladenetz, um optimale Voraussetzungen für Elektromobilität zu schaffen. Wir arbeiten am Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft, um Lastverkehre klimaneutralabwickeln zu können. Und wir investieren in die Förderung von Bussen mit alternativen, CO2-neutralen Antrieben, um den ÖPNV klimaneutral zu machen. Darüber hinaus setzt die Bundesregierung ganz konkrete Anreize zum Energiesparen – etwa durch die Einführung des 9-Euro-Tickets. Davon unbenommen steht es selbstverständlich jeder Verkehrsteilnehmerin, jedem Verkehrsteilnehmer frei, freiwillig das Tempo zu reduzieren und auf diese Weise zur Einsparung von Energie beizutragen.

Zudem widerspreche ich der Aussage, dass es sich beim Tempolimit um ein Minderheitenschutz für Raser handelt. Es gibt bereits eine Vielzahl an Einschränkungen, die richtig sind und sich für die Sicherheit auf Straßen seit Jahren bewährt haben. Dazu gehören z.B. die Auffahrverbote, Abstandskontrolle, Überholverbote und viele weitere Maßnahmen. Nach § 3 der Straßenverkehrsordnung gibt es, neben der Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V) von 130 km/h, zusätzliche situative Geschwindigkeitsbegrenzungen. So ist die Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Es ist also bereits heute geregelt, dass die Geschwindigkeit den jeweiligen Verhältnissen Rechnung tragen muss. Wer dennoch auf der Autobahn drängelt und andere Teilnehmer im Straßenverkehr nötigt, muss mit einer Strafe nach § 240 StGB rechnen. 

mit freundlichen Grüßen

Dr. Volker Wissing

 

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