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Volker Wissing
parteilos
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Frage von Jochen T. •

Warum macht Deutschland es nicht der Schweiz und anderen Staaten nach, die einen THC Vollblutgrenzwert im Verkehr eingesetzt haben welcher klar nüchtern und berauscht unterscheidet?

Ein Grenzwert wie unsere Nachbarstaaten(Schweiz) wäre zudem sinnvoll, da die grenzarbeitenden Bürger dann klar wüssten das nicht überall irgendwas verschiedenes gilt, und wenn man ab 3,6Ng im Vollblut sicher auschließen kann ob Jemand fahrlässig gehandelt hat oder nicht, ist das doch gut?
Bericht THC-Grenzwerte im Strassenverkehr: Eine Literaturanalyse
Basel: Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel, 2020. - 45 S.
Empfehlung 2 klingt doch vernünftig.
https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dokumente/npp/forschungsberichte/forschungsberichte-cannabis/bericht_thc-grenzwerte_strassenverkehr.pdf.download.pdf/Bericht_THC-Grenzwerte_Strassenverkehr.pdf
Daldrup, Thomas
Titel Blut-Grenzwerte und Feststellung der Fahreignung und Fahrsicherheit nach Aufnahme verordneter oder nicht-verordneter
Cannabisprodukte
in: Blutalkohol, Jg. 55(2018), H. 2, Dokumentation: 56. Deutscher Verkehrsgerichtstag vom 24. bis 26. Januar 2018 in Goslar,
S. 122-129

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir arbeiten an einer Anpassung der Grenzwerte. Das Verkehrsrecht wird nicht auf Umwegen den dann legalen Konsum konterkarieren.

Mit besten Grüßen,

Dr. Volker Wissing

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