Frage von Chris R. • 29.11.2023
Warum ist es möglich, einen Arbeitsvertrag mittels qualifizierter elektronischer Signatur zu begründen, hingegen setzt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Schriftform voraus (§ 623 BGB)?
Antwort von Volker Wissing parteilos • 29.04.2024
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für die Frage. Als Freie Demokraten sind wir stets aufgeschlossen für weniger Papier und weniger Bürokratie. Nun ist es gelungen, auch andere davon zu überzeugen. Daher konnte mein Kollege und Bundesminister der Justiz nun verkünden, dass Arbeitsverträge künftig vollständig digital abgeschlossen werden können, beispielsweise per E-Mail. Dies wird dem Interesse beider Vertragsseiten gerecht. Bei einer Kündigung ist die Einschätzung der Koalition bisweilen anders.
Mit besten Grüßen
Dr. Volker Wissing