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Volker Wissing
parteilos
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Frage von Manfred B. •

Warum gibt es für landwirtschaftliche Fahrzeuge wie Traktoren, Mähdrescher, usw. keine Lichtpflicht?

Sehr geehrter Herr Wissing!
Während inzwischen fast alle Fahrzeuge auch tagsüber aus Sicherheitsgründen das Licht anhaben, ist das bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen nur in seltenen Ausnahmefällen der Fall.
Das ist umso unverständlicher, da es sich um teilweise sehr große und inzwischen auch schnelle Fahrzeuge handelt, oft überbreit mit überstehendem Arbeitsgerät ohne Knautschzonen, meist unauffällig lackiert und vom Einsatz verschmutzt. Besonders in den Morgen- und Abendstunden, aber auch in Waldgebieten sind sie schwer erkennbar.
Bei Unfällen stellen sie für andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Motorradfahrer, eine große Gefahr dar.
Ich möchte Sie bitten, sich für eine Lichtpflicht für landwirtschaftliche Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen einzusetzen. Dies müsste doch leicht möglich sein und fraktionsübergreifend auf Unterstützung stoßen.
Ich schicke diese Anfrage auch an den ADAC mit der Bitte um Kenntnisnahme und Unterstützung.

Danke und mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Eine allgemeine Pflicht zum Einsatz eines Tagfahrlichtes gibt es zunächst nicht. Grundsätzlich sieht die StVO eine Pflicht zur Benutzung der vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen bei Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, vor. Darüber hinaus gelten für überbreite oder überlange Fahrzeuge gesonderte Regeln. Eine gute Sichtbarkeit und Absicherung bei potentiellen kurzen Fahrten über Straßen sollten alleine schon im Eigeninteresse der Landwirtinnen und Landwirte sein. 

Mit besten Grüßen

Dr. Volker Wissing

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