Wann wird es Klarheit bezüglich Cannabis und StvO geben?
Man kann jeden Abend ein Bier trinken und den nächsten Morgen auf Arbeit fahren. Man kann jedoch nicht das mittlerweile legale Cannabis Abends konsumieren und morgens auf Arbeit fahren, weil es keine Aussagen zum THC Grenzwert gibt sowie keine Aussagen zum Thema Abbauprodukte im Urin (COOH).
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die interdisziplinäre und unabhängige Expertenkommission hat anhand wissenschaftlicher Grundlagen eine Empfehlung bezüglich eines Grenzwertes abgegeben, welche ich dem Bundestag zugeleitet habe. Die Wirkung von THC und Alkohol ist miteinander nicht zu vergleichen. Dem Deutschen Bundestag stünde es grundsätzlich frei, anderweitige Grenzwerte zu beschließen. Neben dem Straßenverkehrsgesetz sollen beispielsweise auch die Fahrerlaubnis-Verordnung und die Bußgeldkatalog-Verordnung geändert werden.
Mit besten Grüßen
Dr. Volker Wissing