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Volker Wissing
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Frage von Dieter S. •

Viele Lärmkartierungskarten zeigen, dass die Grenzwerte innerorts überschritten werden. Warum ermöglicht man nicht auf Vorfahrtsstraßen Tempo 30?

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Selbstredend sind Geräuschemissionen problematisch. Kommunen haben hier diverse Instrumente an der Hand. Ebenso betroffene Eigentümerinnen und Mieter. Zur Verbesserung der Lebensqualität tragen vielerlei Faktoren bei. Beispielsweise auch eine gute Erreichbarkeit von Innenstädten oder ein flüssiger Durchgangsverkehr entlang der Hauptstraßen – um nur wenige Beispiele zu nennen. Jede einschränkende Maßnahme Bedarf einer Begründung. Das Abweichen von der Regelgeschwindigkeit muss geeignet, erforderlich und angemessen sein. Das bedeutet einen gewissen Aufwand, aber daraus kann man die Kommunen nicht entlassen. Sie haben schon heute die Möglichkeit, Tempo-30-Zonen einzurichten. Ich habe kein Problem damit, dass überall dort, wo es einen Grund gibt, Tempo 30 eingeführt werden kann. Übrigens haben meine Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner auf kommunaler Ebene klargemacht, dass auch sie kein generelles Tempo 30 in den Städten haben wollen. Wir wollen das Straßenverkehrsgesetz erweitern, indem wir auch die Ziele des Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Ordnung mit aufnehmen. Das wird nochmals neue Entscheidungsspielräume ermöglichen. Bisher haben die Länder eine entsprechende Reform blockiert. 

Mit besten Grüßen

Dr. Volker Wissing

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