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Frage von Sebastian B. •

Sie sagten am 30.05.2023, dass das Verkehrsrecht den legalen Konsum nicht konterkarieren wird. Wird also zeitgleich mit Inkrafttreten des CanG die FEV überarbeitet und ein neuer Grenzwert festgelegt?

Sehr geehrter Herr Wissing. "Die Ampel-Koalition hat ihre Unstimmigkeiten bei der geplanten Legalisierung von Cannabis ausgeräumt. Das Gesetz könne zum 1. April kommen, teilten die Vize-Fraktionschefs Konstantin Kuhle (FDP), Maria Klein-Schmeink (Grüne) und Dagmar Schmidt (SPD) der Deutschen Presse-Agentur in Berlin mit" (Die Zeit). Sie sagten am 30.05.2023, dass das Verkehrsrecht den legalen Konsum nicht konterkarieren wird. Wird also zeitgleich mit Inkrafttreten des CanG die FEV überarbeitet und ein neuer Grenzwert festgelegt sein? In welcher Höhe wird der Grenzwert liegen und welche Änderungen werden konkret an der FEV vorgenommen? Sollten Sie zum jetzigen Zeitpunkt diese konkreten Angaben nicht machen können, wann können wir mit der Bereitstellung dieser Informationen konkret rechnen? Können sie einen konkreten Termin vor dem 01.04.2023 nennen?
Vielen Dank im Voraus für Ihren Einsatz in dieser Sache! Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wir werden dem Deutschen Bundestag einen THC-Grenzwert übermitteln, sobald eine Fachkommission einen Vorschlag erarbeitet hat. Dies wird zeitnah der Fall sein. 

Mit besten Grüßen

Dr. Volker Wissing

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