Sehr geehrter Herr Wissing, wie ist der aktuelle Stand bei der Festlegung des 3,5 ng Grenzwertes im Straßenverkehr? Ab wann ist mit einem Gesetzentwurf und der Umsetzung des Grenzwertes zu rechnen?MfG
Sehr geehrter Herr Wissing,
die Expertenkommision hat sich nun auf einen Grenzwert von 3,5 ng aktives THC im Blut verständigt. Seit dem herrscht zu diesem Thema absolute Stille. Ich bin mir sicher, dass Ihr Ministerium im Hintergrund an der Umsetzung und eine Einbindung in die StVO arbeitet. Meine Frage wäre dahingehend wie der nun herrschende Stand der Dinge ist und ab wann mit einem Inkrafttreten zu rechnen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die interdisziplinäre und unabhängige Expertenkommission hat anhand wissenschaftlicher Grundlagen eine Empfehlung bezüglich eines Grenzwertes abgegeben, welche ich dem Deutschen Bundestag zugeleitet habe. Beschlussempfehlungen dazu liegen vor, über welche heute abgestimmt werden sollen. Schauen Sie gerne mal hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw23-de-cannabis-1003228.
Mit besten Grüßen
Dr. Volker Wissing