Sehr geehrter Herr Wissing, wann ist mit der Hochsetzung der THC-Grenze, der aktuell bei 1ng/ml liegt, zu rechnen? Die aktuelle Regelung ist reines Ersatzstrafrecht.
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Frage. Im Koalitionsvertrag haben wir festgehalten: „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet.“ Nach vier Jahren soll eine Evaluation gesellschaftliche Auswirkungen untersuchen.
An der Umsetzung dieses Vorhabens beteiligen sich neben dem Bundesgesundheitsministerium auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie das Bundesministerium der Justiz. Der Bundesgesundheitsminister möchte noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Legelaisierung von Cannabis vorlegen. Alle weiteren Details werden wir zu gegebener Zeit und unter Konsultierung von Expertinnen und Experten erörtern.
mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing