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Volker Wissing
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Frage von Ralf f. •

Moin laut einem Urteil des Eu Gerichtshoff ist die Pkw Maut in Deutschland europarechtswidrig ,warum muß ich denn in Frankreich Maut bezahlen Frankreich ? ist ja auch in der EU

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mitgliedsstaaten können in Bereichen, die nicht durch Unionsrecht vorgegeben sind, Gebühren für die Nutzung ihrer Verkehrswege eigenständig ausgestalten und erheben. Dabei gelten die Grundsätze des EU-Vertrages, insbesondere die Grundsätze der Nichtdiskriminierung sowie der Verhältnismäßigkeit. Wie auch durch den EuGH bekräftigt, dürfen Autofahrerinnen und Autofahrer aus der EU nicht gegenüber inländischen Autofahrern schlechter gestellt werden. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Straßennutzungsgebühren zunächst für alle erhoben werden und später eine vergünstigte Kfz-Steuer oder andere Vergünstigungen für inländische Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gewährt würden, um die Mehrkosten der Straßennutzungsgebühren zu kompensieren. Darüber hinaus besteht ein Diskriminierungsverbot im Verkehrssektor für Verkehrsunternehmen sowie andere Grundfreiheiten. An diesen Punkten ist die sogenannte „Pkw-Maut“ gescheitert und hat die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler viel Geld gekostet. Das französische System ist anderweitig ausgestaltet. 

Mit besten Grüßen

Dr. Volker Wissing

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