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Volker Wissing
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Frage von Ralf B. •

Meldung an FEB wegen Besitz von geringer Menge Cannabis ohne Bezug zum Straßenverkehr?

Sehr geehrter Herr Wissing,
heute las ich im Forum Verkehrsportal von einer Person folgendes:
"Zu fuß mit Cannabis erwischt, Führerscheinstelle informiert
....Heute habe ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten in dem Steht das das Ermittlungsverfahren gegen mich Eingestellt worden ist. In dem Brief steht allerdings auch und ich zitiere:.Im Übrigen wird die für Sie zuständige Führerscheinstelle Kenntnis von diesem Verfahren erhalten, um prüfen zu können, ob Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind.''
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=134125

Es ging um den Besitz von 0,5gr Cannabis ohne Bezug zum Straßenverkehr. Finden sie das richtig? Ist das nicht etwas, was unverzüglich verändert werden sollte?
Warum werden Menschen mit Kleinstmengen Cannabis einer Ersatzbestrafung ausgesetzt?

Mfg Ralf B.

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Wir arbeiten an einer Anpassung der Grenzwerte. Das Verkehrsrecht wird nicht auf Umwegen den dann legalen Konsum konterkarieren.

Mit besten Grüßen,

Dr. Volker Wissing

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