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Frage von Julian H. •

Laut den Antworten zu Drucksache 20/8380 wird es eventuell zum 01.01.24 mit der Entkriminalisierung von Cannabis scheinbar keine neue Grenzwerte geben. Ist das so? Wenn ja, warum?

Guten Tag Herr Wissing,

in Ihren vorherigen Antworten zum Thema "Neue Grenzwerte bzgl. Cannabis im Straßenverkehr" wurde von Ihnen geschrieben, das Sie das Vorhaben der Ampel nicht konterkarieren werden.

Es wurden auf Twitter die Antworten zur Drucksache 20/8380 veröffentlicht. Hierbei wurde jetzt schon Diskutiert, das die Grenzwerte scheinbar zum 01.01.2024 eben nicht mit geändert werden. Ich selber sehe jetzt nicht so ganz, woher diese Schlüsse kommen da in der Antwort dazu nichts explizit steht, außer das "die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen im Frühjahr 2024 vorgestellt werden", was dann ja NACH dem 01.01.2024 wäre. Die Frage daher: Heißt das, das jetzt wieder alles verschoben wird oder hat die Regierung hier ggf. einen anderen Plan? Kommen die Grenzwerte auch sicherlich mit der Entkriminalisierung zum 01.01.24?

Eine Entkriminalisierung ohne direkte, neue Grenzwerte wäre absolut am Ziel vorbei, da ein Großteil der Probleme nur damit zusammenhängt.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

an anderer Stelle habe ich eine aktuellere Frage Ihrerseits beantwortet. 

Mit besten Grüßen

Dr. Volker Wissing 

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