Können Sie sich für eine bundesweit einheitliche Anwendung des §13a FeV einsetzen, z.B. indem Sie den Ländern eine Definition und Handlungsanweisung für das Vorliegen von Cannabimissbrauch geben? | Frage an Volker Wissing (parteilos) Direkt zum Inhalt
Können Sie sich für eine bundesweit einheitliche Anwendung des §13a FeV einsetzen, z.B. indem Sie den Ländern eine Definition und Handlungsanweisung für das Vorliegen von Cannabimissbrauch geben?