Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge, die nach dem 31.12.2022 zugelassen werden.
Sehr geehrter Herr Wissing,
ich habe vor rund zwei Monaten ein Elektrofahrzeug bestellt, das auf der BAFA-Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge gelistet ist. Aufgrund des Kriegs in der Ukraine wird das Fahrzeug, das ursprünglich im Dezember 2022 ausgeliefert und zugelassen werden sollte, voraussichtlich frühestens Mitte 2023 geliefert werden können. Nun habe ich zwei Fragen:
1. Wird die Höhe des Umweltbonus von 6.000,– € (je zur Hälfte von Hersteller und von der Bundesregierung) auch in 2023 bleiben? Laut ADAC soll es Pläne der Bundesregierung geben, diesen zu verringern.
2. Gibt es Pläne, die Innovationsprämie in Höhe von 3.000,– € für Autos, die in 2023 zugelassen werden, zu verlängern? Falls nicht, gibt es Pläne, diese Prämie auf das Datum der verbindlichen Bestellung des Fahrzeugs zu beziehen und nicht auf das Zulassungsdatum?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr D.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Ich möchte Sie bitte, sich mit konkreten Fragen zu Umweltbonus und Innovationsprämie direkt an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu wenden, das für diese Themen in der Bundesregierung federführend zuständig ist.
Grundsätzlich bin ich davon überzeugt, dass der Umstieg auf eine klimaneutrale Mobilität über marktwirtschaftliche Anreize gelingen muss. Wir müssen der Welt zeigen, dass unsere soziale Marktwirtschaft mit ihrer Wettbewerbsordnung auch ökologische Fragen am besten beantworten kann. Aus diesem Grund ist es mir zu wenig, einfach nur bestehende Programme zur Förderung von Elektromobilität zu verlängern, ohne zu analysieren, was die Menschen vom Umstieg auf die Elektromobilität abhält. Daher bewerten wir zunächst die bestehenden Förderprogramme. Weder will ich eine Abwrackprämie noch eine höhere Kaufprämie für Elektrofahrzeuge. SPD, Grüne und FDP haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die Subvention bis 2025 auslaufen und bis dahin schrittweise sinken zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB