Ich hätte gerne gewusst wie es zu dem unwissenschaftlichen Verkehrsnachweißgrenzert für THC von 3,5NG Serum gekommen ist und warum der nicht nach vorh. Studien als Risikogrenzwert mit 10NG Serum gilt?
Seite 23- 25 beachten.
der derzeitige Wert sagt nichts über Gefahren und Trennungsgebot aus, nach Studienlage der Quellen.
Der alleinige qualitative Nachweis
von THC im Blut ist ungeeignet. (Die Proteinbindung im Blut von THC führt sogar eher zu ungenaueren Ergebnissen.Lipophilie)
Dies haben die bisherigen
epidemiologischen Studien gezeigt (siehe Tabellen 2 bis 4). Danach weisen
Personen mit geringen THC-Konzentrationen im Blut kein erhöhtes Unfallrisiko auf.
Die Studie von Drummer et al. (2004) legt nahe, dass eine sinnvolle Grenze für die
Unterscheidung von beeinträchtigten zu nicht relevant beeinträchtigten Personen
bei 5 ng/ml Blut, entsprechend etwa 10 ng/ml Blutserum bzw. Blutplasma liegen
könnte. Diese epidemiologische Beobachtung steht in Übereinstimmung mit der
experimentellen Forschung.
https://static.twoday.net/linkedrogenpolitik/files/Cannabis-und-Strassenverkehr.pdf