Frage von Simon S. • 06.02.2024
Herr Wissing, warum haben Sie weder Wehr- noch Zivildienst geleistet?
Antwort von Volker Wissing parteilos • 29.04.2024
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für die Frage.
Ich wurde aufgrund meiner Verpflichtung im Katastrophenschutz gem. Par. 13 a Wehrpflichtgesetz nicht zum Wehrdienst herangezogen. Meine Wehrpflicht ist nach vollständiger Ableistung des Dienstes im Katastrophenschutz gem. Par. 13 a Abs 2 Wehrpflichtgesetz erloschen.
Mit besten Grüßen
Dr. Volker Wissing