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Volker Wissing
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Frage von Daniel S. •

Herr Dr. Wissing, planen Sie eine Anpassung der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung in Bezug auf die Maximalgeschwindigkeit? (Aktuell 20km/h)

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

 

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

 

Die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h zum öffentlichen Straßenverkehr ist derzeit nicht vorgesehen.

 

Alle weiteren Informationen zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung finden Sie hier: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volker Wissing, MdB

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