Frage von Daniel S. • 09.03.2022
Herr Dr. Wissing, planen Sie eine Anpassung der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung in Bezug auf die Maximalgeschwindigkeit? (Aktuell 20km/h)
Antwort von Volker Wissing parteilos • 29.06.2022
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h zum öffentlichen Straßenverkehr ist derzeit nicht vorgesehen.
Alle weiteren Informationen zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung finden Sie hier: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB