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Volker Wissing
parteilos
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Frage von Felicitas v. •

Hallo Hr. Wissing, wie verhält es sich m. Verkehrfällen, die m. neuem THC Wert (3,5 ng werden es ja wohl mind.) nicht mehr strafbar wären? Werden Fahrerlaubisse automatisch neu erteilt?

Und was ist mit MPU's die wegen solch niedrigen Grenzwerten (unter 3,5 ng) verordnet wurden? Sind solche Anordnungen unwirksam und gibt es einen rückwirkenden Anspruch, auf Erstattung solcher Kosten, die durch Strafen, MPU, usw. entstanden sind? Wo müssen Anträge gestellt werden? Die Bürger bekommen diesbezüglich keine klaren Antworten, das muss sich ändern, da sonst alle im Dunkeln tappen!

Viele freundliche Grüße und vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus

F. N. F. R. v. L.

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrte Frau v. L.,

 vielen Dank für Ihre Frage. 

Derzeit lassen wir alle Fragen im Zusammenhang mit Cannabis prüfen und dem Deutschen Bundestag, anhand der Empfehlung des Expertenrates, eine Entscheidungshilfe unterbreiten.

Mit besten Grüßen

Dr. Volker Wissing

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