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Volker Wissing
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Frage von Julian H. •

Guten Tag Herr Wissing, auf dem Verkehrsgerichtstag haben Sie gesagt, das ihr Ministerium für die Grenzwerte nicht zuständig ist sondern die Justiz. Können Sie uns genauer sagen, warum?

Sehr geehrter Herr Wissing,

Ihre aussage bezüglich der Zuständigkeit wundert mich doch schon sehr. Aus meiner Sicht ist es doch so, das die Justiz Gesetze vor Gericht nur auslegen kann, Ihr Ministerium diese aber eben vorher beschließen muss.

Mich stellen sich dazu einige fragen:

1) In wie weit wirken Sie tatsächlich für die im Koalitionsvertrag festgehaltene Legalisierung von Cannabis mit?
2) In wie weit ist das Festsetzen oder ändern der Grenzwerte die Aufgabe der Justiz?
3) Was waren Ihre bisherigen arbeiten in Bezug auf die Legalisierung von Cannabis?
4) Welchen Grenzwert würden Sie persönlich für Cannabis ansetzen?

Ich hoffe sehr das Sie dafür mit sorgen, das ein Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht wird, der die 1ng-Grenze endlich anhebt. Solche Reglungen ohne wissenschaftlichen fundierten Background kosten aktuell alle drei Minuten in Deutschland eine Existenz!

Mit freundlichen Grüßen
Julian H.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage. 

Die neueren Fragen mit ähnlichem Inhalt habe ich Ihnen ja schon beantwortet. 

Mit besten Grüßen

Dr. Volker Wissing 

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