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Volker Wissing
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Frage von Dietmar B. •

Gilt die Höchstgrenze für E-Dienstfahrzeuge von 95.000€ Listenpreis zur Besteuerung mit 0,25% bereits?

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,
ist die Erhöhung der Grenze für den Listenpreis von E-Dienstfahrzeugen (... um sie mit 0,25% zu versteuern...) von 70.000 auf 95.000€ bereits beschlossen und gültig, oder ist dies im Zuge der Neuwahl-Thematik aktuell auf Eis gelegt?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort und die Zeit, die Sie sich dafür nehmen.
D. B.

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