Gibt es die Überlegung bzw. Möglichkeit eine ähnliche Bussgelkatalog wie die Finnische zu übernehmen? Indem die Strafe nachdem Einkommen des Verkehrssünders orientiert? Wenn Nein, warum?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für die Frage.
Der Bußgeldkatalog wird stetig überprüft und, wo nötig, angepasst. Gemäß des juristischen Fundaments unserer Bundesrepublik ist in Artikel 3 des Grundgesetzes festgehalten, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Ein zu entrichtendes Bußgeld muss im Verhältnis zum Verstoß stehen. Sicherlich wird in dieser vereinzelt immer wieder auftauchenden Idee ein Prinzip der „Fairness“ versucht zu verankern, indem beispielsweise prozentuale Sätze des Einkommens festgelegt werden sollen. Jedoch müssten sodann verschiedenste andere Aspekte ebenso Einfluss finden. Höheres Gehalt bedeutet nicht zwangsläufig mehr Geld in der Tasche zu haben. Letztlich ist es rechtlich fragwürdig und ein bürokratischer Aufwand.
Mit besten Grüßen
Dr. Volker Wissing