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Frage von Julian H. •

Das CanG soll im Februar 2024 beschlossen werden & im April 2024 in Kraft treten. Ohne neue Grenzwerte und einer angepassten FeV wird das aber nichts ändern. Wann kommen Ergebnisse der Arbeitsgruppe?

Sehr geehrter Herr Wissing,

wie heute den Medien sowie zahlreichen Posts auf Social Media zu entnehmen war soll das CanG in der 3. Lesungswoche (KW8) beschlossen werden und voraussichtlich im April 2024 in Kraft treten.

Bisher gab es leider keine neuen Nachrichten / Infos zu der Arbeitsgruppe bzgl. der FeV- und Grenzwert-Änderung. Wird die von Ihnen bzw. dem BMdV einberufene Arbeitsgruppe diese Werte und Änderungen verlässlich im März präsentieren, so das die Entkriminalisierung auch ohne angrenzende Probleme (MPU, Führerscheinverlust etc.) kommen kann?

Das Problem ist, das nach wie vor die willkürlichen Grenzwerte für die größten Probleme sorgen. Der Besitz wird trotz Entkriminalisierung dafür sorgen das Bluttests etc. angeordnet werden und damit die Entkriminalisierung immernoch für tausende Strafverfahren und MPUs sorgen wird. Das darf so nicht passieren, daher müssen neue Grenzwerte und eine neue FeV kommen.

Mit freundlichen Grüßen
J. H.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wie Ihnen auf ähnliche Fragen schon geantwortet, werden wir dem Deutschen Bundestag einen THC-Grenzwert übermitteln, sobald eine Fachkommission einen Vorschlag erarbeitet hat. Dies wird zeitnah der Fall sein. 

Mit besten Grüßen

Dr. Volker Wissing

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