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Volker Wissing
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Frage von Dr. Jens J. •

Frage an Volker Wissing von Dr. Jens J. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Wissing,

haben Sie in der Partei und im Ausschuss einmal in Betracht gezogen, die Erbschaftssteuer ganz abzuschaffen und stattdessen die Grunderwerbsteuer auf alle Erwerbsfälle anzuwenden, also auch auf Schenkung und Erbschaft und auch dann, wenn Kinder etwas erhalten.?

Dies würde zu einer breiten Besteuerung führen, die aber bei Steuersätzen zwischen 3,5 und 4,5% sehr moderat ausfiele. Das Steueraufkommen würde vermutlich gegenüber heute sogar steigen, Schlupflöcher wären geschlossen, die Ergebnisse gerechter - und dennoch würde ein Großteil der Erben steuerfrei bleiben, weil gar kein Grundvermögen vererbt oder verschenkt würde. Der Verwaltungsaufwand würde dramatisch sinken.

Ungerechtigkeiten und Ungereimtheiten des bestehenden Systems der beiden Steuerarten würden abgeschafft. Zum Beispiel:

Warum zahlt derjenige keine Grunderwerbsteuer, der vom vermögenden Vater kauft, während derjenige, der einen nicht vermögenden Vater ohne Haus hat, beim Kauf auf dem freien Markt die Steuer zahlen muss?

Warum muss derjenige, der sich sein Haus selbst erarbeitet und das Finanzierungsdarlehen über 20 Jahre abbezahlt, die Grunderwerbsteuer zahlen, während derjenige, der ein Haus erbt oder von den Eltern geschenkt bekommt, gar keine Steuer zahlen soll?

Warum nehmen wir demjenigen, der etwa seinem besten Freund € 90.000 schenken will, zusätzlich € 30.000 an Schenkungssteuer ab (nach den geplanten Neuregelungen)? Diese Steuer zahlt ja nicht der Empfänger, sondern der Schenker? Die trifft nicht etwa nur die vermögenden Erblasser/Schenker, sondern jeden.

Alle diese Probleme ließen sich leicht lösen:

Schenkungssteuer weg, Grunderwerbsteuer für alle (außer Ehegatten und Lebenspartner).

Diese Alternative habe ich bisher in der öffentlichen Diskussion nicht vernommen. Sie trifft aber bei allen auf Zustimmung, die ich im Rahmen meiner notariellen Tätigkeit dazu befragt habe. Wäre das nicht eine Lösung, der alle Parteien zustimmen könnten?

Ihr
Dr. Jens Jeep, Notar in Hamburg

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dr. Jeep,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. November 2008.

Die FDP fordert die Übertragung der Erbschaftssteuer auf die Länder. Da das Aufkommen den Ländern zusteht, sollen diese auch darüber entscheiden und gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern die Verantwortung dafür übernehmen. Die derzeitige Situation führt dazu, dass die Länder an dem höheren Aufkommen der Erbschaftssteuer ein Interesse haben, der Bund aber die Verantwortung für die Ausgestaltung übernehmen muss.

Auch wenn ich Ihre Einwände für verständlich und berechtigt halte, so geht es der FDP vor allem um die steuerliche Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. Eine wie auch immer geartete Form der Gegenfinanzierung würde letztendlich dazu führen, dass die steuerliche Belastung auf dem gleichen Niveau verbleibt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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