Frage an Volker Wissing von Stefan K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Dr. Wissing,
Georg Barfuß, ihr FDP-Kollege aus Bayern, soll Integrationsbeauftragter in Bayern werden. Herr Barfuß fordert in einem Interview mit dem Bayerischen Rundfunk ( http://www.br-online.de/imperia/md/audio/podcast/import/2008_10/2008_10_28_17_22_57_podcastradiowelttel_georgbarfu_a.mp3 ): "Wo die Scharia kompatibel ist, kann man sie anwenden.” Barfuß weiter: "Dann will ich eben nicht haben, dass man sagt, “wir dürfen ja auch keine Kirchen bauen” oder sonstigen Unfug, sondern bei uns darf man halt Kirchen, Moscheen und Synagogen bauen. (…) In Sendlingen muss auch die Moschee gebaut werden. Wir brauchen so viele Moscheen, wie die Muslime wollen. Wissen Sie, ich brauche in der Türkei keine Kirchen, weils keine Christen dort gibt. Wir machen das ja nicht zum Selbstzweck."
Was ist ihre Meinung dazu, Herr Dr. Wissing?
Ist es auch die Meinung der FDP, daß Teile der Scharia in Deutschland anwendbar sind?
Sehr geehrter Herr Knoll,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. Oktober 2008.
Die Scharia ist kein Bestandteil unserer Rechtsordnung und kann damit auch nicht Grundlage richterlicher Entscheidungen sein. Wenn Menschen sich im Rahmen unserer Gesetze freiwillig an Regelungen der Scharia halten möchten, ist ihnen das unbenommen, so lange diese Regelungen nicht im Widerspruch zu unserer Rechtsordnung stehen.
Die Scharia kann durchaus Hilfe bei der individuellen, ehtisch-religiösen Lebensführung leisten, sie kann aber nicht Grundlage der Rechtsprechung sein. Jeder soll in Deutschland seinen Glauben frei und ungehindert leben können, so lange dies im Rahmen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie der geltenden Gesetze erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB