Frage an Volker Wissing von Michael H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,
wie stehen Sie zu dem Thema Völkermord an den Armeniern?
Offensichtlich scheint es in der Bundesrepublik Deutschland nicht verboten zu den sein, den Völkermord an den Armeniern öffentlich zu leugnen.(siehe http://www.politikcity.de/forum/showthread.php?t=22802&page=3)
Auch eine Beleidigung der Opfer des Genozids von 1915, dem anderthalb Millionen Armenier zum Opfer fielen, scheint in diesem Zusammenhang straffrei zu sein.
Vielmehr scheinen sich türkischstämmige Jugendlichen gegenseitig bei der Leugnung des Genozides zu unterstützen.
Wie ist Ihre Auffassung zu dieser Theamtik? Sollte die Leugung des Genozides an den Armeniern unter den Straftatbestand des §130 StGB fallen?
Sehr geehrter Herr Hartenstein,
das Strafrecht ist in unserer Rechtsordnung "ultima ratio". Bevor man nach Verboten und Bestrafung ruft, sollten immer zuerst andere Wege gesucht werden, um gesellschaftliche Probleme zu lösen. Was den Genozid an den Armeniern angeht, so brauchen wir couragierte Menschen wie Sie, die entschlossen widersprechen, wenn andere versuchen, begangenes Unrecht zu leugnen. Und wir brauchen gute Bildungssysteme die historische Wahrheiten im Zusammenhang vermitteln, damit Verbrechen der Vergangenheit sich nicht wiederholen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB