Frage an Volker Wissing von Karl-Heinz K. bezüglich Familie
Sehr geehrter Dr. Wissing ,
Sie vertreten in Ihren Antworten zum Thema Elternunterhalt die Position daß Familien unter besonderem Schutz des Staates stehen und zahlreiche Privilegien genießen. Der Staat handelt jedoch höchst ungleich. Das Kind eines Grundsicherungsempfängers wird erst ab 100 000 Euro Jahreseinkommen in Regress genommen , während das Kind eines Nicht- Grundsicherungsempfängers ab einem monatlichen Einkommen von 1400 Euro als leistungsfähig gilt.
Wie ist Ihre Position zu diesem Sachverhalt ?
Quellen:
SGB 12 § 43 Besonderheiten bei Vermögenseinsatz und Unterhaltsansprüchen :
(1) Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft, die dessen notwendigen
Lebensunterhalt nach diesem Buch übersteigen, sind nach den §§ 19 und 20 Satz 1 zu berücksichtigen; § 36 Satz 1 ist nicht anzuwenden.
(2) Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16
des Vierten Buches unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt
Düsseldorfer Tabelle , Stand 01.01.08 , Absatz D , Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615 l BGB
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab8/ddorftab2008.pdf
Sehr geehrter Herr Krieg,
vielen Dank für Ihre Mail vom 6. Februar 2008.
Ich habe Ihre Schreiben zum Anlass genommen, eine entsprechende Anfrage an die Bundesregierung zu stellen. Die Antwort der Bundesregierung zu diesem Thema ist leider nicht sehr aussagekräftig. Weder liegen der Bundesregierung aktuelle Daten über die Anzahl der zur Zahlung von Elternunterhalt Verpflichteten vor, noch kann sie die von Ihnen aufgeworfene Frage wirklich beantworten. Zu Ihrer Information habe ich Ihnen die Antwort der Bundesregierung beigefügt. Sollten Sie Rückfragen zu den Aussagen der Bundesregierung haben, bitte ich Sie sich direkt an das zuständige Ministerium zu wenden - auch wenn dieses keinen sehr interessierten bzw. informierten Eindruck macht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB