Frage an Volker Wissing von Michael G. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Wissing,
mit großem Interesse habe ich Ihre Thesen zum Elternunterhalt gelesen und bin verwundert.
Ihre Argumentation belegt, dass Sie bisher nicht betroffen sind und sich mit dem Thema nur oberflächlich beschäftigt haben.
Auch ich bin betroffen, das entsprechende Sozialamt war auch sehr kreativ in seiner Zahlenfindung.
Das Ergebnis für mich: Nicht heiraten, keine Kinder bekommen, keine Zukunft aufbauen.
Mir ist völlig klar, dass wir uns in einem Sozialstaat befinden, ABER dann müßte im Falle des Elternunthalts meine Steuerlast reduziert werden (Lstk. I), damit ich eine Zukunft für MEINE potenzielle Familie haben kann.
Ich kann Ihre These, dass die Gesellschaft kälter wird nicht nachvollziehen, ganz im Gegenteil, wenn man Gewissheit über seine Zukunft hat, bin ich entspannter und freundlicher.
Fakt ist: Ist jemand pflegebedürftig und hat kene Kinder, so zahle ich über den Solidaritätsgedanken. Wird ein Elternteil von mir pflegebedürftig, zahle ich doppelt.
Da Sie ja auf die Familien- und Gleichheitsidee pochen, wie können Sie mir erklären, dass im Falle eines pflegebedürftigen Kindes in Betreuung ein Betrag von max. €46,-- zahlbar wird? Wo ist der Unterschied dort zwischen Kind und Eltern?
Dr. Wissing, ich bin gespannt auf Ihre Antwort, wie Sie mir das erklären möchten. Weiterhin ist der Verweis auf den Petitionsausschuss nutzlos, da man dort sehr erfolgreich abgeblockt wird. Bitte antworten Sie mir nicht mit pauschalen Antworten, sondern konkret auf meine Fragen.
Die Alternative für mich heißt auf Dauer: Goodbye Deutschland
Sehr geehrter Herr Gieseke,
vielen Dank für Ihre mail vom 29. Januar 2008.
Zunächst einmal gebe ich Ihnen recht, dass ich momentan nicht direkt von dem Thema betroffen bin, auch wenn die zahlreichen Zuschriften, die ich mittlerweile zum Elternunterhalt erhalten habe, mich dazu veranlassen mich intensiver damit auseinanderzusetzen. Trotz allem halte ich am Prinzip des Elternunterhaltes fest.Die Bedeutung des Elternunterhalts besteht darin, dass er grundsätzlich vor jeder anderen staatlichen Hilfe zu gewähren ist. Danach kommt staatliche Hilfe erst in Betracht, wenn eigene finanzielle Mittel und die der Familie nicht ausreichen, den Unterhalt sicherzustellen (Subsidiaritätsprinzip).
Ich teile aber Ihre Auffassung, dass insbesondere die so genannte Sandwich-Generation nicht doppelt belastet werden darf indem ihr die Kosten der Kindeserziehung einerseits und des Elternunterhaltes andererseits auferlegt werden. Die FDP setzt sich deshalb im Bereich des Steuerrechtes für die Abzugsfähigkeit der Zuwendungen an unterhaltsberechtigte Personen ein. Dies hat die FDP-Bundestagsfraktion auch in ihren „Gesetzentwurf zur Reform der direkten Steuern“ (BT-Drs. 16/679) und ihren Antrag „Unterhaltsrecht ohne weiteres Zögern sozial und verantwortungsbewusst den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen“ (BT-Drs. 16/891) aufgenommen.
Soweit Sie die Zahlungen für pflegebedürftige Kinder ansprechen, ist es nicht Sinn und Zweck dieser Zuwendungen, alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Pflege eines Kindes anfallen, abzudecken. Ziel ist es viel mehr, betroffene Eltern in dieser schwierigen Situation nicht allein zu lassen. Das ist ein Ansatz, den ich durchaus positiv bewerte, auch wenn die Leistung aus Sicht der Betroffenen nicht immer ausreichend sein mag. Es ist in einem Sozialstaat nicht möglich, jedes Lebensrisiko für jeden vollständig abzudecken, aber es ist möglich vielen zu helfen. Das ist aus meiner Sicht nicht wenig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB