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Volker Wissing
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Frage von Dieter K. •

Frage an Volker Wissing von Dieter K. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Volker Wissing,

mit Entsetzen habe ich ihre Stellungnahme zum Elternunterhalt gelesen.
Mit gleicher Argumerntation könnten Sie die Zahlung der Rente verweigern, die Kinder können ja für ein menschenwürdiges Dasein der Eltern sorgen. Meine Elterngeneration hat eine beispiellose Aufbauleistung nach dem letzten Krieg erbracht.
Bei einer Forderung von z.Zt. ca. 4.000 € für einen Platz im Doppelzimmer eines städtischen Pflegeheimes ist nach 7Jahren Selbstzahler (ca. 100.000€ Zuzahlung) jede private Vorsorge aufgebraucht. Aber man kann sich als Stadt ja anschließend an den Kindern schadhaft halten. Über das Familieneinkommen (Enkel- und Schwiegerkindhaftung) kann jeder Wucherpreis erpresst werden.
Meine Frau als Unterhaltsverplichtete (lt.BGB) ist nach den gesetztlichen Bestimmungen (Selbstbehalt) zahlungsunfähig. Trotzdem verurteilte sie eine Amtsrichterin zur Auflösung ihrer Altersrücklage (Zwangsvollstreckung wurde eingeleitet ). Die OLGs Koblenz und Frankfurt haben die Berechnung mittels "Familienunterhalt" als Unrecht beurteilt. Solche Urteile werden aber von den Gewaltmonopolisten in den Sozialbehörden missachtet.
Als Leistungsträger dieser Gesellschaft (zahle seit 47 Jahren Steuern und Sozialabgaben) und Verfechter eines demokratischen Rechtsstaates, fühle ich mich dem Gewaltmonopol der Stadt ausgeliefert. Unsere private Altersvorsorge wird durch immer neuere Forderungen der Stadt angegriffen. Wer soll denn meiner Sandwichgeneration einmal ein menschenwürdiges Leben im Alter ermöglichen?Die heute heranwachsende 1.000€ Generation wird dieses nicht leisten können. Wann gibt es endlich ein klares und interpretationsfreies Gesetz bzgl. des Elternunterhaltes?

Ich hoffe Ihnen hiermit einige nachdenkenswerte Informationen gegeben zu haben.
Elternunterhalt wird mit der zunehmende Altersarmut noch ein gesellschaftspolitisch brisantes Thema werden.
Aktuell: Anrechnung der Riesterente bei der Grundsicherung.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Krenz

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Krenz,

vielen Dank für Ihre mail vom 13. Januar 2008.

Zunächst einmal bitte ich Sie um Verständnis, dass ich mich zu Einzelfällen nicht äußern kann.

Ihre Einwände gegen den Elternunterhalt kann ich sehr gut nachvollziehen. Trotzdem geht es in dieser Frage meines Erachtens nicht nur um einen materiellen, sondern auch um einen ideellen Aspekt. Im Prinzip geht es darum, welche Bedeutung unsere Gesellschaft der Familie beimisst. Selbstverständlich ist es möglich sämtliche Fürsorgeleistungen, welche Familienmitglieder füreinander erbringen auf den Staat zu übertragen.

Ich bitte Sie allerdings zu berücksichtigen, dass die anfallenden Kosten auch im Falle einer staatlichen Übernahme bezahlt werden müssten - und zwar von der Gesamtheit der Steuer- bzw. Beitragszahler. Die Folge wären steigende Beiträge bzw. Steuern. Familien stehen unter besonderem Schutz des Staates und genießen zahlreiche Privilegien. Die Begründung dafür ist insbesondere die Bereitschaft, innerhalb einer Familie füreinander Verantwortung zu übernehmen. Wenn Sie den Elternunterhalt infrage stellen, stellen Sie auch die Rolle der Familie in unserer Gesellschaft infrage. Sicherlich ist es möglich einen Großteil der von den Familien erbrachten sozialen Leistungen auf den Staat zu übertragen. Ich habe allerdings erhebliche Zweifel, ob eine solche Maßnahme sich positiv auf den Zusammenhalt der Gesellschaft auswirken würde.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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