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Volker Wissing
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Frage von Dietmar V. •

Frage an Volker Wissing von Dietmar V. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

in zunehmendem Maße werden Kinder mit Unterhaltszahlungen für ihre pflegebedürftigen Eltern in Pflegeheimen belastet, deren Renten zusammen mit den Leistungen der Pflegekassen selten ausreichen, um die hohen Heimkosten zu decken.
Die "Eintreibung" des Elternunterhaltes durch die Sozialhilfeträger führt zu sehr viel Ungerechtigkeit. Es verwundert insofern nicht, dass viele Unterhaltsberechnungen falsch sind und von Familiengerichten oft korrigiert werden, wobei auch hier keine einheitliche Rechtsprechung erfolgt. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass die Rechtslage zum Elternunterhalt äußerst unklar und nach meiner Ansicht auch verfassungswidrig in Bezug auf die verdeckte Schwiegerkindhaftung ist.
Trotz des hohen Verwaltungsaufwandes nahmen die Sozialhilfeträger laut Sozialstatistik des Stat. Bundesamtes im Jahre 2004 nur etwa 1,25% ihrer Ausgaben über den Elternunterhalt ein. Letztlich finanzieren die Elternunterhaltspflichtigen allenfalls den Verwaltungsaufwand.

Ein kleines fiktives Beispiel soll erläutern was die aberwitzige Gesetzeslage zulässt:
Pflegebedürftige Mutter, 3 Kinder, ungedeckte Heimkosten monatl. 700€.
Kind A , Harz IV
Kind B lebt im Ausland, für Sozialamt unerreichbar Tochter D, fleißig, sparsam, unterdurchschnittliches Einkommen , Ehemann, verdient doppelt soviel wie sie selbst.

Finden Sie es gerecht und familienfreundlich, dass Tochter D allein die gesammten Heimkosten zahlen muss - nur aufgrund ihrer Ersparnisse und des Schwiegerkindeinkommens?

DAS ist die traurige Realität beim Elternunterhalt!

Was ist Ihre Meinung zu dem Thema?

Sie Fragen sich bestimmt, warum ich ausgerechnet Ihre Meinung wissen will?
Nun, Sie sind in der Partei die ich wählen möchte, als Pfälzer sind Sie Landsmann von mir, Sie sind als Stellvertretendes Mitglied im Petitionsausschuss und als Richter sicherlich Kompetent.

Bezüglich der eingereichten Petition möchte ich auf das Forum
http://www.forum-elternunterhalt.de verweisen.

MFG

Dietmar Volckmer

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Volckmer,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 5. Januar 2008.

Zunächst einmal bitte ich Sie um Verständnis, dass ich zu einem konkreten Einzelfall nicht Stellung nehmen kann. Sollten Sie der Meinung sein, dass die zuständigen Behörden in Ihrem Fall nicht richtig entschieden haben, empfehle ich Ihnen sich mit Ihrem Anliegen an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu wenden.

Auch wenn ich verstehe, dass Sie die Entscheidung der zuständigen Behörden als ungerecht empfinden, stellt sich doch die Frage, wer die Finanzierung der Heimkosten übernehmen soll. Ein wesentliches Kennzeichen der Familie ist unter anderem die Bereitschaft füreinander Verantwortung zu übernehmen, das heißt gegebenenfalls auch finanziell füreinander einzutreten. Eltern haben nicht nur Verantwortung für ihre Kinder, Kinder haben auch Verantwortung für ihre Eltern. In dem von Ihnen beschriebenen Fall hat die Mutter drei Kinder großgezogen, ist es dann nicht richtig, dass die Kinder sich auch um ihre Mutter kümmern? Wäre es etwa richtiger, wenn die Allgemeinheit für die Heimkosten aufkommen müsste, obwohl es in der Familie jemanden gibt, dem es prinzipiell möglich ist, sich um die eigene Mutter zu kümmern? Auch im Falle einer Übernahme der Heimkosten durch die Sozialhilfeträger müssten diese erwirtschaftet werden und zwar von den Steuerzahlern.

Auch wenn der Elternunterhalt im einen oder anderen Fall ungerecht erscheinen mag, so halte ich das Prinzip, dass Kinder auch für ihre Eltern einstehen, nach wie vor für richtig.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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