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Frage von Martin O. •

Frage an Volker Wissing von Martin O. bezüglich Innere Sicherheit

Hundegesetze - Gefährliche Hunde

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

sie antworten mir, dass die Rasselisten allein Ländersache sind.

Wie steht es dann mit dem Hundeverbringungs- und - Einfuhrbeschränkungsgesetz - (HundVerbrEinfG), das vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates im April 2001 beschlossen wurde?
Dort werden ebenso pauschal einige Hunderassen von vorneherein als "gefährlich" bestimmt.

Also bleibt meine vorherige Frage weiterhin bestehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Oertel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Oertel,

auch wenn es sich bei dem von Ihnen erwähnten Gesetzentwurf um eine Initiative der Bundesregierung handelt, so liegt die eigentliche Zuständigkeit doch bei den Ländern. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hebt ausdrücklich hervor, dass es in erster Linie Aufgabe der Länder ist, im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die entsprechenden Regelungen zu erlassen. Laut Bundesregierung handelt es sich bei dem von Ihnen erwähnten Gesetz lediglich um eine "Ergänzung" der länderrechtlichen Regelungen.

Zu Ihrer Information empfehle ich Ihnen außerdem die Lektüre der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion ( http://www.dip1.btg/btd/15/004/1500437.pdf ). Ich würde mich freuen, wenn diese Informationen hilfreich für Sie sind.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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